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Call for Papers: Menschenrechte und ihre Durchsetzbarkeit

Artikel vom 01.08.2023

Wie steht es nach den vielen Jahren des Menschenrechtsschutzes um die rechtliche Durchsetzbarkeit der Menschenrechte? Inwieweit ist das Einschlagen des Rechtsweges ein geeignetes Instrument? Wir laden Wissenschaftler*innen, politisch Aktive, NGOs und weitere Vertreter*innen der Praxis ein, bis zum 20. Oktober 2023 einen Vorschlag  für ein Impuls-Referat einzureichen.

Informationen zur Veranstaltung

Beginn: 08.12.2023 | 10:30 Uhr

Ende: 08.12.2023 | 17:00 Uhr

Bewerbungsfrist: 20.10.2023

Ort: Schader-Campus | Goethestraße 2 | 64285 Darmstadt
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Der Rechtsweg zu den Menschenrechten

Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN), der Arbeitskreis Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) und die Schader-Stiftung möchten im Rahmen einer gemeinsamen Tagung Entwicklungen und Herausforderungen bei der Durchsetzbarkeit von Menschenrechten reflektieren und kritisch diskutieren.

  • Seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat sich ein Menschenrechtsregime entwickelt, in dem zum Beispiel zwischen beispielsweise zwischen politischen und wirtschaftlichen Menschenrechten unterschieden wird. Welche Auswirkungen hat die Unterscheidung auf die Durchsetzbarkeit und Einklagbarkeit der Rechte?
  • Menschen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, können sich an die internationalen Ausschüsse in Genf und Gerichte wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, wenn sie den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Welche Möglichkeiten haben Individuen und wie werden sie genutzt?
  • Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Strafgerichtshof erregen immer wieder die Aufmerksamkeit von Politik und Öffentlichkeit. Inwiefern tragen sie zur Weiterentwicklung von Menschenrechtsnormen bei?
  • Menschenrechte werden meist als Rechte von Individuen oder Gruppen gegenüber Staaten verstanden. Entsprechend werden in der Regel Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen gegen Staaten gerichtet. Können und sollten Menschenrechte auch gegenüber nichtstaatlichen Akteur*innen, wie etwa global agierende Unternehmen, einklagbar sein? Welche Rolle spielt die individuelle Betroffenheit klagender Parteien?

Call for Papers

Der Arbeitskreis Menschenrechte der DVPW, die DGVN und die Schader-Stiftung laden Wissenschaftler*innen, politisch Aktive, NGOs und weitere Vertreter*innen der Praxis ein, bis zum

20. Oktober 2023

einen Vorschlag (250-300 Wörter) für ein zehnminütiges Impuls-Referat mit anschließender Diskussion einzureichen.

Die Veranstaltung wird hybrid, also sowohl vor Ort als auch online durchgeführt.
Bei Auswahl und Vor-Ort-Teilnahme an der Veranstaltung können Fahrtkosten erstattet werden.


Ansprechpartner*in seitens der Schader-Stiftung: Dr. Kirsten Mensch