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Zukünftiges Wohnen: Perspektiven, Phänomene, Lebensformen

Artikel vom 25.09.2010

In den neuen hybriden Lebensformen, wie sie sich im gemeinschaftlichen Wohnen andeuten, liegen Chancen einer Wiederentdeckung der bürgerschaftlichen Ressource Solidarität als umfassende Lebensform. Das Bauen ist für die Realisierung der Lebensform „Gemeinschaftliches Wohnen“ unerheblich, auch wenn die Vorstellung vom „Gemeinschaftlichen Wohnen“ gegenwärtig noch von Bauprojekten bestimmt wird. Als neue Lebensform muss Gemeinschaftliches Wohnen sowohl vor dem Zugriff des Staates als auch der Wirtschaft geschützt werden, um sich entwickeln zu können. Von Albrecht Göschel

1. Trends und Perspektiven des innerstädtischen Wohnens

Unter dem Ziel „Nachhaltigkeit“ sind alle Städte, besonders aber solche mit – noch – wachsender, zumindest stabiler Bevölkerungszahl und begrenzten Möglichkeiten der Außenentwicklung gehalten, innerstädtische Konversionsflächen für Wohnnutzung zu erschließen. Das kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn für ein solches innerstädtisches und in der Regel verdichtetes Wohnen eine relevante Nachfrage besteht.

Zurzeit werden drei Bevölkerungsgruppen diskutiert, für die eine Hinwendung zum innerstädtischen und damit auch verdichteten Wohnen relevant erscheint. Für jede dieser Gruppen scheint aber zu gelten, dass sie bisher quantitativ kaum zu Buche schlagen, d.h. empirisch sind entsprechende Tendenzen zum innerstädtischen Wohnen, seien sie auch noch so plausibel, entweder gar nicht oder nur marginal feststellbar. Nach wie vor präferieren über 70% aller Deutschen das freistehende Einfamilienhaus, und das scheint nun einmal innerstädtisch nicht realisierbar zu sein, auch nicht auf Konversionsflächen. Und auch von den verbleibenden knapp 30% ziehen die weitaus meisten Wohnformen vor, die nur unter erheblichen Abstrichen innerstädtisch realisierbar sind, wie z.B. das Reihenhaus. Die Vermutung, dass ein bislang fehlendes Angebot oder deutlich höheren Kosten innerstädtischen Wohnens dessen Akzeptanz beschränken, scheint demnach nicht ganz plausibel. Dennoch ist es denkbar, dass sich Trends zum innerstädtischen Wohnen ausweiten, wenn entsprechende Angebote bestehen und die entsprechenden Erfahrungen gemacht und medial kommuniziert werden können.

Die drei Bevölkerungsgruppen, für die trotz dieser Einschränkungen eine wachsende Orientierung auf innerstädtische Wohnlagen vermutet werden kann, sind:

  • Junge Familien mit Kindern im Schulalter und Doppelberufstätigkeit der Eltern;
  • Jüngere Erwachsene in Medien-, Kultur- oder Kommunikationsberufen;
  • Ältere Einwohner in neuen Wohnformen entweder ausschließlich für Ältere oder in Generationen übergreifendem Wohnen.

 

1.1. Junge Familien mit Kindern und Doppelberufstätigkeit der Eltern

Man geht zurzeit davon aus, dass jüngere Familien in verstärktem Maße versuchen werden, Familie und Beruf, also Kinder und Berufstätigkeit beider Elternteile zu verbinden. Unter diesen Bedingungen könnte sich zumindest in größeren Städten mit längeren Wegezeiten das Wohnen am Stadtrand als „dysfunktional“, als kaum noch organisierbar, zumindest als extrem zeitaufwendig erweisen, da sowohl die berufstätigen Eltern als auch die – schulpflichtigen, jugendkulturell aktiven – Kinder im Verlauf eines normalen Tages zahlreiche unterschiedliche Ziele meist in der Innenstadt aufsuchen. Von einem peripheren Wohnstandort aus erscheint das nicht mehr leistbar zu sein, so dass die Präferenz für innerstädtisches Wohnen steigen könnte.

Das Argument gilt aber sicher nur für Großstädte mit entsprechend langen Wegen. In Klein und Mittelstädten mit insgesamt kurzen Wegen könnte es an Plausibilität verlieren.

 

1.2. Jüngere Erwachsene in Medien-, Kultur- und Kommunikationsberufen

In der aktuellen Planungsdiskussion erscheint diese Berufsgruppe vorzugsweise als „creative class“ (Richard Florida). Von ihr wird behauptet, in extremer Form von bestimmten Informationen abhängig zu sein, die nicht über Medien sondern ausschließlich über persönliche Kontakte zu vermitteln sind. Solche Kontakte aber konzentrieren sich in der Regel auf innenstädtische Einrichtungen, die in peripheren Wohngebieten nicht anzutreffen sind. Die entsprechenden Informationen, auch als „tacit knowledge“ bezeichnet, werden in bestimmten Treffpunkten – Restaurants, Kneipen, Cafes, Galerien, Hochschulen etc. – vermittelt, die alle in den Innenstädten liegen und in denen eine permanente Präsenz erforderlich ist, um rechtzeitig an die Hinweise, Tipps, Trends zu gelangen, die für den Berufserfolg besonders von Neueinsteigern erforderlich sind. Damit ist das periphere Wohnen für diese Berufsgruppen nicht akzeptabel, ein innerstädtisches Wohnen in unmittelbarer Nähe zu den Punkten der Informationsvermittlung unabdingbar.

Auch diese Begründung einer milieuspezifischen Innenstadtorientierung erscheint plausibel, gilt aber gleichfalls nur für Großstädte, tendenziell für Metropolen, in denen neue Trends in Mode, Medien, Kultur entwickelt werden und in denen eine quantitativ relevante „crative class“ existiert. Für Mittel- und Kleinstädte ist dieses Milieu mit seinen szenetypischen Treffpunkten von nachrangiger Bedeutung. Der „klassische“ Wissenschaftler, wie er an mittelstädtischen Universitäten anzutreffen ist, wird vermutlich nach wie vor den Rückzug in die Ruhe des Einfamilienhauses zu schätzen wissen.

 

1.3. Ältere Einwohner in neuen Wohnformen

Demographische und dienstleistungsökonomische Gründe legen es nahe, nach informellen Betreuungs- und Pflegeformen für Ältere, basierend auf Selbsthilfe und Kooperation zu suchen. In zahlreichen Projekten des „gemeinschaftlichen Wohnens“, die in der Regel auf Privatinitiative basieren, werden Wohnformen erprobt, in denen Ältere Alternativen zur institutionellen Versorgung sehen.

Als Standorte für solche neuen Wohnformen suchen die Beteiligten in der Regel innerstädtische Lagen, da die enge Verbindung mit kleinteiliger Infrastruktur die Selbstorganisation auch im Alter erleichtert und die Integration in ein lebendiges, urbanes Umfeld Isolationstendenzen vorbeugt.

Zwar ist der Anteil dieser Wohnform am Gesamtwohnungsbestand bisher verschwindend gering, die unvermeidlich entstehende Dienstleistungskrise besonders in der Versorgung Älterer lässt es aber dringend geboten erscheinen, für eine Verbreiterung solche Wohnformen zu sorgen.

Einer Ansiedlung dieser neuen Wohnformen in der Innenstadt stehen bisher vor allem die spezifischen Anforderungen Älterer z.B. auf barrierefreies Wohnen entgegen. Werden jedoch innerstädtische Konversionsflächen neu bebaut, kann diesen Bedingungen von vornherein Rechung getragen werden. Dennoch ist auch von dieser Wohnform, bei aller Notwendigkeit, nicht zu erwarten, dass sie sich ohne entsprechende Unterstützung vor allem von Seiten der Kommunen zu einer breiten „Bewegung“ entwickelt. Es werden nur sehr eng abgegrenzte Milieus sein, die sich dem Gedanken dieses „kooperativen“, gemeinschaftlichen Wohnens öffnen.

 

1.3 Zwischenresümee

Für mindestens drei Bevölkerungsgruppen lassen sich plausible Gründe für eine Präferenz innerstädtischen, verdichteten Wohnens aufführen. Zu einer realistischen Chance innerstädtischer Quartiers- und Stadtentwicklung werden diese wahrscheinlich dann, wenn sie je nach Bedingungen einer Stadt in geschickter Weise kombiniert werden. Dafür existieren bereits Erfolg versprechende Beispiele.

2. Phänomene eines zukünftigen, postindustriellen Wohnens

Am Beispiel der dritten Gruppe, die potentiell Tendenzen zu einem Wohnen „in der Stadt“ aufweisen könnte, lassen sich einige Bedingungen und Phänomene eines zukünftigen Wohnens deutlich machen. Diese Phänomene bestehen kurz gesagt darin, dass sich im Wohnen – wie in anderen Bereichen – hybride Formen einer Vermittlung von Polarisierungen einstellen, wie sie die „industrielle Moderne“ hergestellt und durchgesetzt hat.

 

2.1. Industrielle Moderne. Entwicklung von polarisierten, unverbundenen Gegensätzen

Es gilt als einer der Phänomene der industriellen Moderne (von ca. 1870 bis 1970), dass sie unverbundenen Gegensätze als Polarisierungen hergestellt hat, z.B. Gegensätze von

  • Öffentlichkeit und Privatheit
  • Natur und Kultur
  • Eigenarbeit / informelle Arbeit und Institutionen des Arbeitslebens und der Versorgung

Am Beispiel des Gemeinschaftlichen Wohnens ist erkennbar, dass z.B. der Gegensatz zwischen Öffentlichkeit und Privatheit, aber auch der zwischen informeller Eigenarbeit und institutioneller Arbeit zwar nicht aufgehoben aber doch durch Verbindungsglieder überbrückt oder wieder verbunden wird. Das Gemeinschaftliche Wohnen stellt beides dar, ein Verbindungsglied oder einen Übergang zwischen Privatheit und Öffentlichkeit und einen zwischen informeller Eigenleistung und Dienstleistungsinstitutionen. Es ist weder „Familie“ noch urbane Öffentlichkeit, aber auch mehr als Nachbarschaft. Es ist eine „hybride“ Zwischenform, die aber die Pole Privatheit und Öffentlichkeit oder informelle und institutionelle Arbeit nicht aufhebt, sondern sie in eine neue Verbindung setzt. Damit folgt das „Gemeinschaftliche Wohnen“ weder dem Polarisierungsprinzip der industriellen Moderne noch deren Utopien, in denen die Polarisierung zugunsten der Verabsolutierung eines Pols verhindert werden sollte.

2.2. Utopien der industriellen Moderne

Stadt- und Wohnutopien der industriellen Moderne (z.B. des utopischen Sozialismus) empfinden die Polarisierungstendenzen der Moderne als Zerrissenheit und Irrationalität und suchen diese durch Verabsolutierung eines Pols zu heilen. In der Regel wird dabei der Pol Privatheit zugunsten des Pols „Öffentlichkeit“ als „Gemeinschaft“ völlig aufgelöst. Aber damit stehen diese Utopien in der Tradition dessen, was sie zu negieren suchen, sie versuchen das gleiche, was auch industrielle Moderne in ihren Hauptströmungen vollzieht, Problemlösungen durch Komplexitätsreduktion. Nachindustrielle Lösungen zeichnen sich demgegenüber dadurch aus, dass in hybriden Strukturen keine solchen Komplexitätsreduktionen vorgenommen werden, sondern dass Problemlösungen ohne „strukturelle“ Vorgaben immer nur im Einzelfall als Einzellösungen mit begrenzter Wirkung erfolgen. 

2.3. Entwicklung „hybrider“ Formen in der nachindustriellen Moderne

In anderen Kontexten ist das nach-industrielle Prinzip der hybriden Strukturen der Verbindung oder Vermittlung von polarisierten Gegensätzen (Beck) auch als Handeln in Ambivalenz (Lüscher) bezeichnet worden, was möglicherweise die Probleme und Bedingungen sogar besser zum Ausdruck bringt.

Für das Gemeinschaftliche Wohnen gelten diese Beschreibungen in exemplarischer Weise. Die folgenden Phänomene sind kennzeichnend:

  • Zwischenform zwischen Privat und Öffentlich
  • Die Pole Privat und Öffentlich bleiben bestehen und werden nicht aufgehoben
  • Keine Innen- / Außendifferenzierung
  • Keine eindeutige juristisch fixierbare Form oder Leistung
  • Gemeinschaftliches Wohnen als empatische Kooperation zwischen Familie (Eros) und rationalem Kalkül (Vertrag).

 

2.4. Kooperation des Gemeinschaftlichen Wohnens nach außen, zu Institutionen

Auch wenn relevante Leistungen von Institutionen vom Gemeinschaftlichen Wohnen übernommen werden – sollen, bleiben diese Institutionen bestehen, werden also nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen, im Unterschied z.B. zu einer typisch industriegesellschaftlichen Utopie von der „Entschulung der Gesellschaft“. Aber es wird ein andere Kooperationsverhältnis angestrebt, das über den traditionellen Begriff der Partizipation, der Bürgerbeteiligung deutlich hinaus geht und sich in Bezug auf personenbezogene Dienstleistungen als „Ambulantisierung“ bezeichnen lässt. Es soll eine Kooperation zwischen gleichwertigen Partnern mit gleichwertigen, wenn auch unterschiedlichen Kompetenzen entstehen, die über eine Entscheidungsbeteiligung, wie sie traditionelle Partizipation vorsieht, deutlich hinausgeht.

2.5 Zwischenresümee

Im Gemeinschaftlichen Wohnen entsteht eine hybride Struktur der Ambivalenz, die sich rechtlicher Fixierung und Normierung grundsätzlich entzieht. Es handelt sich dementsprechend auch um eine Lebensform, nicht um ein staatliches Wohnungsbauprogramm oder ein neues Feld der Bauwirtschaft. Das Bauen ist für das Gemeinschaftliche Wohnen ein völlig nachrangiger Vorgang und für die Realisierung der Lebensform „Gemeinschaftliches Wohnen“ unerheblich, auch wenn die Vorstellung vom Gemeinschaftlichen Wohnen“ gegenwärtig noch von Bauprojekten bestimmt wird. Die Lebensform der Ambivalenz und der Vermittlung von polarisierten Gegensätzen ohne deren Aufhebung bildet den zukunftsweisenden Aspekt des Gemeinschaftlichen Wohnens, auch wenn viele einzelne Wohnprojekte gegenwärtig noch an dieser Herausforderung scheitern oder sie in ihrem Alltag nicht verwirklichen können. Als eine solche Lebensform stellt das gemeinschaftliche Wohnen bestimmte Anforderungen an politische Steuerung.

3. Politische Steuerung hybrider, nach-industrieller, ambivalenter Lebensformen

Die politische Steuerung der Lebensform „Gemeinschaftliches Wohnen“ entzieht sich den Verregelungs- und Normierungszwängen eines selbst aus der industriellen Moderne stammenden Wohlfahrtstaates (auch wenn viele Projekte und politischen Akteure das bislang nicht wahrhaben wollen und von staatlicher „Förderung“ träumen).

 

3.1. Argumente gegen eine staatliche Förderung neuer hybrider Lebensformen am Beispiel des Gemeinschaftlichen Wohnens

Hybride, von Ambivalenz geprägte, nach-industrielle Lebensformen entziehen sich sozialstaatlicher normierter Förderung, wie sie für den Ausgleich benachteiligter, in dieser Benachteiligung normierbarer Lebenslagen entwickelt worden ist.

Die neuen Lebensformen, wie sie sich im Gemeinschaftlichen Wohnen andeuten, sind entweder sozial nicht selektiv oder zurzeit vor allem sozial kompetenten Mittelschichten zugänglich. Eine staatliche Förderung würde damit entweder ohne Umverteilungswirkung bleiben oder eine „Umverteilung nach oben“ bedeuten, beides Vorgänge, die sozialpolitisch nicht akzeptabel wären.

Gemeinschaftliches Wohnen stiftet unmittelbaren privaten Nutzen für die Mitglieder eines Wohnprojektes, während sich ein allgemeiner Nutzen nur sehr unsicher und verzögert einstellen kann, so dass eine staatliche und unvermeidlich verregelte Förderung nicht angemessen ist.

Die gegenwärtige Krise des Sozialstaates schließt die Implementation neuer Fördertatbestände mit unsicheren Umverteilungs- und Allgemeinwohleffekten aus. Allerdings erschwert eine verbreitete, auch bei den Projekten des Gemeinschaftlichen Wohnens vorhandene „unpolitische Forderungshaltung“, eine umfassende und unreflektierte Subventionshaltung die Durchsetzung dieser Prinzipien, die leicht als „neo-liberal“ diffamiert werden, obwohl sie nur das „Bürgerschaftliche“ ernst zu nehmen suchen.

 

3.2. Unterstützungsbedarf neuer Lebensformen am Beispiel des Gemeinschaftlichen Wohnens

Da ein öffentliches Interesse an neuen Lebensformen wie der des Gemeinschaftlichen Wohnens besteht – wegen einer eventuell zu erwartenden Entlastung des Sozialstaates und punktueller Problemlösungen in der Stadtentwicklung – sind Unterstützungen des Gemeinschaftlichen Wohnens hilfreich und wahrscheinlich auch erforderlich. Da es bei diesen Unterstützungsleistungen aber zum einen um Beratung, Information und Vermittlung auf lokaler Ebene gehen muss, da zum anderen Einzelunterstützung erfolgen kann, wenn diese im Interesse eine konkreten Stadtentwicklungsaufgabe liegt, stellen sich diese Entwicklungshilfen für neuer Lebensformen nicht als staatliche Förderung sondern als kommunale Unterstützung dar. Diese hat die beiden erwähnten Seiten:

  • Beratung, Information, Vermittlung durch kommunale Agenturen;
  • Materiell relevante Unterstützung z.B. in Form von preisgünstigen Immobilien als Gegenleistungen, wenn z.B. ein Wohnprojekt einen Standort wählt, der im Interesse der Stadtentwicklung durch ein solches Wohnprojekt reaktiviert, aufgewertet oder „saniert“ werden kann und soll.

Materielle Hilfen blieben damit an überprüfbare Leistungen der neuen Lebensformen gebunden, auch wenn sie nicht auf staatlicher Ebene normiert werden können.

 

3.3. Zwischenresümee

Gemeinschaftliches Wohnen als Beispiel für neue hybride, ambivalente Lebensformen, gehört als Entwicklungsaufgabe genuin auf die Ebene der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung der Kommune und ist nicht Gegenstand staatlicher Förderungspolitik. Selbst gegen die verbreitet Praxis der staatlichen Modellprojekte sind Einwände zu erheben, da diese Modellprojekte Standards setzen und Förderhoffnungen wecken, die sich insgesamt und auf lange Sicht als unrealistisch erweisen müssen.

4. Fazit

In den neuen hybriden oder ambivalenten nach-industriellen Lebensformen, wie sie sich im gemeinschaftlichen Wohnen andeuten, liegen Chancen einer Wiederentdeckung der bürgerschaftlichen Ressource Solidarität als umfassende Lebensform. Sie muss sowohl vor dem Zugriff des Staates als auch der Wirtschaft geschützt werden, um sich entwickeln zu können. Das kann in optimaler Weise auf der Politikebene der Kommune geschehen.

 

Der Autor: Dr. Albrecht Göschel ist Architekt, Stadtplaner und promovierter Soziologe. Bis zu seiner Pensionierung 2006 war er als Wissenschaftler im Deutschen Institut für Urbanistik (difu), Berlin tätig. Heute ist er als Erster Vorsitzender des Forums Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Berlin aktiv.

Kurzfassung eines Vortrags des Autors, gehalten am 25.09.2010 im Schader-Forum, Darmstadt

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