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Menschenrechtsschutz jenseits staatlicher Grenzen

Artikel vom 11.10.2013

Im Zuge von Denationalisierungs- und Globalisierungsprozessen wird der Schutz von Menschenrechten jenseits staatlicher Grenzen immer bedeutender. Mit dem Menschenrechtsschutz jenseits staatlicher Grenzen beschäftigte sich eine Tagung des Arbeitskreises Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft im Schader-Forum.

Menschenrechtsschutz jenseits staatlicher Grenzen: Von Rechten und Pflichten

Tagung des Arbeitskreises Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW)

Im Zuge von Denationalisierungs- und Globalisierungsprozessen wird der Schutz von Menschenrechten jenseits staatlicher Grenzen immer bedeutender. Insbesondere in den Politikfeldern Entwicklung, Sicherheit, Wirtschaft und Klimapolitik verknüpfen sich Menschenrechtsfragen mit Fragen staatlicher Verantwortung außerhalb des eigenen Territoriums. Den Bezugspunkt dabei bilden die 2011 verabschiedeten Maastrichter Prinzipien. Andrea Schapper von der Technischen Universität Darmstadt erläuterte zu Beginn der Tagung, dass diese „mit der extraterritorialen Verpflichtung von Staaten eine neue Entwicklung im Menschenrechtsinstrumentarium“ darstellen. Wie es um den Schutz der Menschenrechte und die extraterritoriale Verantwortung von Staaten bestellt ist, diskutierten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis bei einer Tagung im Schader-Forum in Darmstadt. Insgesamt wurde für die Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes festgestellt, dass die Kooperationspflicht der internationalen Gemeinschaft zur Gewährleistung von sozialen Rechten bereits fest in verschiedenen Konventionen verankert ist, aber durch die Maastrichter Prinzipien noch einmal hervorgehoben wird. Einen ersten Einblick aus der Praxis lieferte Ute Hausmann vom FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk FIAN. Die zentrale Frage für sie lautete: Welche Auswirkungen hat deutsche Politik auf das Menschenrecht auf Nahrung in anderen Ländern? Beispiele aus der Praxis kamen aus unterschiedlichen Staaten wie Kenia, Uganda, Bangladesch und Kolumbien. Kontrovers diskutiert wurde die Frage, wo die Grenzen der Mitverantwortung von Staaten für die menschenrechtskonforme Durchführung von Projekten in Drittstaaten etwa im Bereich der „Green Economy“ liegen. Müssen beteiligte Staaten oder internationale Organisationen bereits dann für Menschenrechtskonformität sorgen, wenn nur ihr Name in Verbindung mit dem Wirtschaftsprojekt fällt? Oder liegt diese Verpflichtung erst vor, wenn die Staaten oder Organisationen mit einem erheblichen finanziellen Betrag beteiligt sind? Extraterritoriale Verpflichtungen spielen auch und besonders bei der Entwicklungszusammenarbeit eine Rolle. Wie sieht das Verhältnis zwischen Geber- und Partnerland aus, fragt Inga Winkler vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Letztlich obliegt die Einhaltung der Menschenrechte dem Partnerland. Falls dies nicht erfolgt, stellt sich die Frage: Muss das Geberland die Entwicklungszusammenarbeit einstellen? Oder gilt die von Inga Winkler erläuterte Gegenposition: „Kann man Menschenrechtsschwächen in einigen Bereichen in Kauf nehmen in der Hoffnung, dass sich die Menschenrechtslage mittelfristig bessert?“

Das Fazit der Tagung lautet, dass die Maastrichter Prinzipien Leitlinien darstellen, die die menschenrechtliche Bewertung relevanter Fällen aus verschiedenen Politikfeldern unterstützen.

Die Schader-Stiftung fördert die Gesellschaftswissenschaften und deren Dialog mit der Praxis. Die Deutsche Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW) ist der größte wissenschaftliche Fachverband für Politologie im deutschsprachigen Raum.

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