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Planspiel: Prüfung der Umweltverträglichkeit

Artikel vom 03.02.2016

Das „Planspiel: Umweltverträglichkeitsprüfung“ diente dazu, die Entwürfe zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 2014 einem „Praxistest“ zu unterziehen.
Gegenstand war ein BImSchG-Genehmigungsverfahren für eine Tierhaltungsanlage mit Biogasanlage. 

Informationen zur Veranstaltung

Beginn: 23.02.2016 | 14:00 Uhr

Ende: 24.02.2016 | 15:30 Uhr

Ort: Schader-Forum | Goethestr. 2 | 64285 Darmstadt
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Planspiel für ein komplettes Verfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Planspiele dienen dazu, einen Gesetzentwurf (der wiederum die Neufassung der EU-UVP-Richtlinie in deutsches Recht zum Gegenstand hat) auf seine „Praxistauglichkeit“ zu testen. Dies geschieht in einem frühen Stadium, das heißt noch vor der förmlichen Ressortabstimmung und lange bevor der Entwurf im Bundeskabinett beraten wird.

Die Prüfung fragt, wie die Änderungen im Rechtstext sich auf das Verhalten der einzelnen Akteure sowie auf deren Kooperation auswirkt. Also etwa: Welche Präferenzen, Wahrnehmungsraster und Routinen prägen das Verhalten (bislang); welche Veränderungen sind infolge der neuen Regelungen zu erwarten und inwieweit ist dementsprechend davon auszugehen, dass die in § 1 UVPG formulierten Ziele auch tatsächlich zu erreichen sind.

Beteiligt waren diesmal nicht nur Vorhabenträger, also Antragsteller, Fachgutachter und Behörden, sondern auch – als Vertreter der Öffentlichkeit – zwei Personen, die als Einwender fungieren. Sie kommen aus den Umweltverbänden (BUND); eine engagierte Privatperson und eine hauptamtlich bei einem Landesverband tätige Person. Beide sind sehr erfahren was solche Verfahren angeht.

Auf Seiten der Behörden haben wir eine große Bandbreite: Von Bundesbehörden (BMUB) über Landesbehörden (Regierungspräsidien) bis hin zu kommunalen Behörden (Landkreise) sind alle föderalen Ebenen vertreten. Außerdem sind dabei Experten aus Fachbehörden des Bundes (Umweltbundesamt) und der Länder.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine prospektive Gesetzesfolgenabschätzung in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsprozesses. Damit ist es möglich, Schwachpunkte und Verbesserungsmöglichkeiten frühzeitig – und aus der Perspektive derjenigen, deren Verhalten der Rechtstext beeinflussen soll – zu identifizieren.

Das Projektteam ist interdisziplinär zusammengesetzt: Ein Landschaftsplanungsbüro mit viel Erfahrung in der praktischen Durchführung, der führende juristische UVP-Experte in Deutschland, Prof. Dr. Thomas Bunge, früher Umweltbundesamt, und die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) mit einer breiten Erfahrung in Sachen Gesetzesevaluation und Gesetzesfolgenabschätzung auf der Basis der Verhaltensannahmen des homo oeconomicus institutionalis.
 

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