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Architektur für Wohnprojekte - Gemeinschaftlichkeit gestalten

Artikel vom 12.11.2013

Bauliche Besonderheiten machen den Unterschied zwischen einer konventionellen Wohnanlage und einem gruppenorientierten Wohnprojekt aus. Die Architektur hat Einfluss auf die gelingende Umsetzung des gemeinschaftlichen Wohnkonzepts, doch deren Wirkung ist begrenzt: „Die Herausforderung für den Architekten ist, dem Gemeinschaftlichen eine passende Hülle zu geben, den Stoff dazu müssen andere weben“ – Architektur allein kann Gemeinschaftlichkeit nicht herstellen.

Wie kann die Gestaltung eines Wohnprojekts Kommunikation und aktives Zusammenleben begünstigen?

Eine spezielle Anforderung gruppenorientierter Wohnvorhaben besteht darin, die soziale Ausrichtung gemeinschaftlichen Wohnens in der Architektur zum Ausdruck zu bringen und gleichzeitig durch die Gestaltung das gemeinschaftliche Element im Wohnprojekt zu fördern.1 Aus diesem Anliegen resultieren besondere gestalterische Aufgaben:

  • Gemeinschafts- und Freiflächen für Begegnungen und Kontakte
  • Öffnung des Wohnprojekts in das umgebende Quartier
  • Gewährleistung der Privatsphäre
  • Flexible Nutzung der Wohn- und Gemeinschaftsräume
  • Bedingungen für ein verträgliches Zusammenleben mehrerer Generationen
  • Wohnraum für den Bedarf in möglichst allen Lebensphasen

Gemeinschaftlichkeit gestalten – im Neubau und im Bestand

Neben den Menschen, die die Idee des gemeinschaftlichen Wohnens mit Leben füllen, machen bauliche Besonderheiten den Unterschied zwischen einer konventionellen Wohnanlage und einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt aus. Die Arbeit des Planers beeinflusst die gelingende Umsetzung des Wohnkonzepts mit, und doch ist ihre Wirkung begrenzt: „Die Herausforderung für den Architekten ist, dem Gemeinschaftlichen eine passende Hülle zu geben – den Stoff dazu müssen andere weben.“2 Architektur allein kann Gemeinschaftlichkeit nicht herstellen, wird von Planerseite betont.

Die Gestaltung des Wohnprojekts soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz unter den Bewohnern zulassen. Private Flächen und Rückzugsmöglichkeiten sind mit den Bereichen kombiniert, die von der Wohngruppe nicht nur gemeinsam, sondern gemeinschaftlich genutzt werden, anders als im herkömmlichen Mehrfamilienhaus mit halböffent­lichem Treppenhaus, Kinderspielplatz und Tiefgarage.

Bereits in Gestaltung und Anordnung des Baukörpers kann die gemeinschaftliche Ausrichtung des Projekts erkennbar werden. So ist die Hofform mit Orientierung der Wohnungen zum Innenhof typisch für zahlreiche neuerrichtete Wohnprojekte. Die Ausstattung der Gebäuderiegel mit Laubengängen öffnet nach außen und schafft zusätzliche Flächen, die allen Bewohnern zur Verfügung stehen.

Mehr und mehr verlagern sich Planungs- und Bauaufgaben in den Bestand. Das kommt auch im Bereich gemeinschaftlicher Wohnvorhaben zum Tragen, sei es, weil sich Wohninitiativen gezielt oder nach erfolgloser Grundstückssuche für eine Bestandsimmobilie entscheiden, sei es, weil Gruppen nach einem außergewöhnlichen, aus dem Rahmen fallenden Objekt suchen.

Auf der anderen Seite geraten Wohnungsunternehmen durch Alterung ihrer Mieterschaft und die Folgen des demographischen Wandels in Zugzwang. Ein Teil von ihnen versucht bereits jetzt, im Bestand Raum und gute Voraussetzungen für verbindliche Nachbarschaft anzubieten, auch um ihre Bewohner in einem bedarfsgerechten und aufmerksamen Umfeld so lange wie möglich als Mieter zu behalten.

Für Architekten können sich dabei innerhalb einer großen Spannweite planerische Aufgaben eröffnen, die aus dem Rahmen fallen: von der Umgestaltung eines Mehrfamilien-Wohngebäu­des für gemeinschaftliches Wohnen im Auftrag einer Wohnungsbaugesell­schaftüber die Kombination von Wohnen und Arbeiten im historischen Altstadtkarree4 bis hin zur Umnutzung einer ehemaligen Kfz-Halle5 oder eines Behördengebäudes6 für ein gruppenorientiertes Wohnvorhaben.

Der Preis für Originalität, Einmaligkeit und bauliche Lösungen jenseits des Standards sind Beschränkungen in der Gestaltungsfreiheit. Planer und Bewohner müssen gegebenenfalls Abstriche im Hinblick auf individuelle Wohnlösungen und die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen in Kauf nehmen. Energetische Sanierung oder die Herstellung eines barrierefreien bzw. barrierereduzierten Wohnumfelds sind vielleicht nicht im angedachten Umfang durchführbar und Kompromisse unumgänglich.

Ob Bestand oder Neubau, es erleichtert die Umsetzung eines gemeinschaftsorientierten Wohnkonzepts, wenn dafür Flächen nicht lediglich vorgehalten, sondern sorgfältig und mit Über­legung gestaltet werden. Wie die Praxis partizipativer Planungsprozesse zeigt, nimmt in der subjektiven Wahrnehmung die persönliche Wohnung auf der Werteskala oft einen höheren Rang ein. Dann werden trotz des gemeinschaftlichen Anspruchs, so ein Erfahrungsbericht, gerne zuerst „die Fliesen für das eigene Bad ausgesucht“. Der Architekt müsste in diesem Fall der Wohngruppe verdeutlichen, dass die Beschäftigung mit den Flächen, die der Gemeinschaftlichkeit im Wohnprojekt gewidmet sein werden, mindestens ebenso wichtig ist. Die gemeinsam genutzten Anlagen „repräsentieren den Projekterfolg“,7 ohne dass dies immer bewusst so wahrgenommen wird. In diesen Kontext gehört die Forderung, Wertig­keits­gefälle zwischen den Entwürfen für private Flächen einerseits und gemeinschaftlichen Flächen andererseits zu vermeiden.

Doch aus der Planung von Wohnprojekten resultiert auch die Erfahrung, dass die sorgfältige Gestaltung „des Privaten“ für den Erfolg des gemeinschaftlichen Wohnens gleichfalls eine Rolle spielt. So berichtet ein Architekt von seiner Grundregel, keine der Privatsphäre gewidmeten Räume wie zum Beispiel Schlafzimmer zu gemeinsam genutzten Flächen hin auszurichten.

Alle Bewohner sollten mit der Gestaltung der gemeinsam genutzten Flächen einverstanden sein – eine besondere Herausforderung an die Kompromissfähigkeit der Beteiligten. Eine Gruppe, die sich in dieser Phase aufeinander zu bewegt und tragfähige Lösungen findet, legt damit eine gute Basis für das zukünftige gemeinschaftliche Wohnen. 

Der Gemeinschaftsraum

Ein Gemeinschaftsraum ist unverzichtbarer Bestandteil eines Wohnprojekts. Er dient als regelmäßiger Treffpunkt aller Bewohner zum Plenum. Hier tagen Ausschüsse oder Arbeitsgruppen, die bestimmte Aufgaben im Wohnprojekt übernehmen. Feierlichkeiten und Feste finden im Gemeinschaftsraum statt. Auch einzelne Bewohner können den Gemeinschaftsraum nutzen, falls die Platzreserven in ihrer Wohnung nicht ausreichen. Sind aus dem Wohnprojekt heraus soziale oder kulturelle Angebote für die Nachbarschaft oder das umliegende Quartier vorgesehen, können sie im Gemeinschaftsraum angesiedelt werden.

„Gemeinschaftsräume müssen eine positive ‚message‘ ausstrahlen, damit sie angenommen werden, es sind nicht die Resträume, sondern das Front-Office für eine Idee von Gemein­­sam­keit.“8 Im Idealfall wird dem Gemeinschaftsraum eine besonders prominente Lage zugewiesen, die seinen Stellenwert für das gemeinschaftliche Wohnkonzept dokumentiert. Ideal ist, wenn der Weg zur eigenen Wohnung die Bewohner am zentral gelegenen Gemeinschaftsraum vorbeiführt.

Für eine Fläche im Erdgeschoss spricht die gute Erreichbarkeit. Ob im Gemeinschaftsraum Platz für alle Bewohner oder zumindest für zwei Drittel von ihnen vorhanden sein sollte, lässt sich diskutieren. Planer raten, 3 bis 5 % der Gesamtfläche dafür vorzusehen. In einem zu kleinen Raum lassen sich manche Vorhaben nicht durchführen. Ein sehr großzügig bemessener Gemeinschaftsraum kann später untergenutzt sein oder kostenmäßig eine zu hohe Belastung darstellen. Die reduziert sich wiederum, indem eine externe Vermietungsmöglichkeit mit eingeplant wird.

Bestimmte Ausstattungsmerkmale haben sich in der Praxis bewährt:

  • Zugang auch für gehandicapte Menschen
  • Heizung und ausreichende Belüftungsmöglichkeit
  • Strom, Anschluss für Telefon, Antenne und eventuell gemeinsamen Server
  • Tageslicht und gute Beleuchtung
  • Küche oder Küchenzeile, mindestens aber Wasseranschluss und Sanitärräume
  • Anschluss an die Klingelanlage und
  • ein Babyphone funktioniert.

Um den Raum flexibel einsetzen zu können, ist es ratsam die Möglichkeit zum Wegräumen der Einrichtungsgegenstände vorzusehen. Ein Nebenraum kann als „Möbellager“ dienen. Bewährt hat sich ein Zugang zum Außenbereich. Auf ihn sollte nicht verzichtet werden, wenn der Gemeinschaftsraum auch für eine öffentliche Nutzung vorgesehen ist, zum Beispiel als Nachbarschaftstreff.

Wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann der Gemeinschaftsraum, vielleicht kombiniert mit einem Gästezimmer, in einem Nebengebäude eingerichtet werden. Feiern und Besuch beanspruchen dann nicht die gesamte Hausgemeinschaft. Große Wohnprojekte verfügen vielleicht über die räumlichen Bedingungen, ein separates Gebäude als Gemeinschaftshaus einzuplanen.9 Ohnehin sollten potentielle Nutzungskonflikte bei der Planung mitbedacht werden.

Doch eine ansprechende Raumsituation an sich stellt keine Garantie für ein aktives Gemeinschaftsleben dar. Auch daran muss bei der Konzeption der gemeinsam genutzten Flächen gedacht werden. Sollte der Gemeinschaftsgedanke nicht mehr tragen, das „soziale Kunstwerk“ nicht gelingen, wird eben „nur gewohnt“. Ein flexibel gestalteter Raum könnte dann in eine Wohnung umgewandelt oder auf andere Art genutzt werden.

Gemeinschaftsräume im Bestand von Wohnungsunternehmen

Wohnungsunternehmen, die ihre Bestände zukunftssicher umbauen, berichten von guten Erfahrungen mit der Schaffung von Gemeinschaftsräumen, in denen sich wechselseitige Strukturen der Unterstützung und gemeinschaftliche Aktivitäten der Mieter selbstorganisiert oder unter fachlicher Anleitung entwickeln. Ein oft und gern genutzter Gemeinschaftsraum steigert die Attraktivität einer Wohnanlage und dient als Aushängeschild eines Quartiers.

Wo im Bestand findet sich Platz für gemeinschaftliche Aktivitäten der Mieter? Im Zuge einer tiefgreifenden Umbaumaßnahme besteht am ehesten die Möglichkeit, den Gemeinschaftsraum gleich mit einzuplanen. Ansonsten müssten Raumreserven wie straßenseitig gelegene, schwer vermietbare Erdgeschosswohnungen aktiviert werden. In den neuen Bundesländern kommen die Funktionsgebäude des DDR-Wohnungsbaus in Betracht. Doch bei einer Umwidmung unattraktiver Flächen, wie beispielsweise die Gemeinschaftswaschküchen der 50er bis 70er-Jahre-Bestände, dürfte es eine große gestalterische Herausforderung darstellen, um einem „Waschkeller“ oder vergleichbaren unwirtlichen Raumsituationen ein Maß an Wertigkeit zu geben, das sie tatsächlich als gemeinschaftsfördernd qualifiziert.

Freiflächen, Wohnumfeld und Erschließung der Wohnungen

Außenanlagen, Eingangsbereich und Hausflure sind Flächen, auf denen sich im konven­tionel­len Wohnungsbau Kontakte zu Mitbewohnern oder zu den Nachbarn eher zufällig ergeben.

In Wohnprojekten sollten sie regelrecht zur Kommunikation einladen. Hier kann eine Informationstafel oder ein Infokasten mit Hinweisen auf gemeinschaftliche Aktivitäten und Unterstützungsangebote angebracht werden.

Speziell die Erschließung der Wohnungen durch Laubengänge dient in vielen Wohnprojekten nicht nur dem Zugang für die nicht mobilen Bewohner, sondern hat für alle eine verbindende Wirkung. Als Symbol der Offenheit sind sie ein Platz für Begegnungen und Gespräche. In Wohnprojekten mit großer Bewohnerzahl bilden sich vielleicht kleinere „Laubenganggemeinschaften“.

Die Architektur mancher Wohnprojekte lässt den Bewohnern die Wahlfreiheit zwischen Nähe und Distanz, wenn es um die Nutzung der Erschließungsflächen geht. So können die Bewohner des Wohnprojekts Kraftwerk 2 in Zürich auf zwei verschiedenen Wegen zu ihrer Wohnung gelangen: Zum einen wurden die konventionellen Treppenhäuser des Bestandsobjekts erhalten und auch als Fluchtwege ausgewiesen. Zum anderen hat jede der Wohnungen Zugang zur „terrasse commune“, einer Kombination von Außentreppe und Laubengang, die allen Bewohnern offensteht. Weil das Gebäude über einen Fluchtweg verfügt, können die Flächen dieser mehrgeschossigen Veranda frei möbliert und intensiv genutzt werden. Wer Kontakt sucht, nimmt den Weg über die öffentliche Veranda. Wer für sich sein möchte, erreicht seine Wohnung auf dem „privaten“ Weg über das Treppenhaus.10

Für Wohnprojekte, in denen mehrere Generationen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen zusammenleben, gibt es zur Freiraumgestaltung Vorschläge in zweierlei Richtung. Um Kontakte zu fördern, bietet  sich eine intergenerativ nutzbare Freiraumgestaltung an. Im Gegenzug wird geraten, Funktionen im Außenbereich bewusst voneinander abzugrenzen, so dass gegenseitige Rücksichtnahme räumlich machbar ist.11 Resultat wäre ein Sowohl-als auch: 

  • Flächen für alle, jedoch auch Rückzugs- und Ruhezonen in möglichst großer Entfernung vom Sand- und Wasserspielplatz der Kinder
  • hindernisfreie Wege für Rollator und Rollschuhe
  • Sicherheit durch Beleuchtung und Orientierungshilfen
  • sonnige ebenso wie schattige und wettergeschützte Areale.

Wie beim Planen mit Wohngruppen beobachtet wurde, entwickeln sich manche Nutzungsideen für Gemeinschaftsflächen erst nach Bezug. Konsequenz wäre, Funktionen im Vorfeld noch nicht zu sehr festzulegen oder von vornherein unterschiedliche Nutzungsoptionen zuzulassen.

Da Wohngruppen die Gemeinschaftsflächen in der Regel selbst verwalten und bewirtschaften, ist eine möglichst wenig pflegeintensive Gestaltung ratsam. In der Planungsphase schätzen manche der zukünftigen Bewohner ihre Leistungs- und Zeitreserven allerdings zu großzügig ein, und der anfängliche Elan kann nachlassen. Ohne das als Absage an den gemeinschaftlichen Anspruch zu werten, könnten sich die Bewohner des Projekts die Option offenhalten, einen Hauswart oder Gärtner mit der Grundpflege zu beauftragen.

  1. Zur Gestaltung der Gemeinschaftsbereiche, der Erschließungsflächen und des Gemeinschaftsraums: Ulrike Jurrack, Die Essentials des Planens und Bauens für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Vortragsfolien der Fachtagung Gemeinschaften bauen II  
    www.schader-stiftung.de/docs/vortrag_jurrack.pdf (Folien 11-23)
  2. Michael Stein, Herausforderung Barrierefreiheit, Gemeinschaftsraum, Freiraumgestaltung, S. 2 archiv.schader-stiftung.de/docs/stein240211.pdf
  3. Beispiele für Mietwohnprojekte im Bestand:
    -  Gemeinsam statt einsam – Generationswohnen in Arnstadt-Ost www.wbg-arnstadt.de
    -  OLGA und WAL (für Senioren), FRIDA (für alleinerziehende Frauen), Nürnberg www.wbg.nuernberg.de (> Innovativ Wohnen > Neue Wohnformen) 
  4. Wohnprojekt Aegidienhof, Lübeck www.aegidienhof-luebeck.de
  5. Wohnen mit Freunden unter einem Dach, Mülheim an der Ruhr, in: Neues Wohnen mit Nachbarschaft, S. 44 Möglichkeit zum Download: 
    https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/staatskanzlei/neues-wohnen-mit-nachbarschaft/451
  6. Beginenhof Essen e.V. in einem ehemaligen Finanzamt www.beginenhof-essen.de
  7. Michael Stein, Herausforderung Barrierefreiheit, Gemeinschaftsraum, Freiraumgestaltung, S. 4 archiv.schader-stiftung.de/docs/stein240211.pdf
  8. Michael Stein, Herausforderung Barrierefreiheit, Gemeinschaftsraum, Freiraumgestaltung, S. 4 archiv.schader-stiftung.de/docs/stein240211.pdf
  9. Beispiel für ein Wohnprojekt mit Gemeinschaftshaus: „WohnreWIR“ am Tremoniapark, Dortmund
    www.post-welters.de/architektur-neues-wohnen/neuewohnen/details/nc/wohnrewir-am-tremoniapark-dortmund.html
  10. Michael Stein, Herausforderung Barrierefreiheit, Gemeinschaftsraum, Freiraumgestaltung, S. 4 archiv.schader-stiftung.de/docs/stein240211.pdf
  11. Beispiel für ein Wohnprojekt mit Gemeinschaftshaus: „WohnreWIR“ am Tremoniapark, Dortmund www.post-welters.de/architektur-neues-wohnen/neues-wohnen/details/nc/wohnrewir-am-tremoniapark-dortmund.html

 

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