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#maskeauf - Die verhüllte Normalität?

Artikel vom 28.04.2020

Foto: shutterstock

Die gesellschaftliche Haltung zur Verhüllung. Ein Blogbeitrag von Christof Eichert.

#maskeauf

Noch im Februar 2020 war undenkbar, dass in deutschen Gerichtssälen die Beteiligten nicht mit ihrem ganzen Gesicht erkennbar sind. Doch seit März 2020 ticken die Uhren anders. Ein Zivilrichter am AG Hagen verpflichtete alle am Prozess Beteiligten Atemschutzmasken zu tragen. Dabei dürfen nach dem Gerichtsverfassung-Gesetz in der Verhandlung beteiligte Personen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen – der geforderte Mundschutz erfüllt aber in seiner aktuellen Ausprägung durchaus diese Wirkung. Wie bewerten wir die Wirkungen, zum Beispiel die Einschätzung zur Aussage eines Zeugen, dessen Mimik nahezu völlig unerkennbar ist? In vielen Europäischen Ländern tagen Parlamentarier, die als individuelle Persönlichkeiten nicht mehr erkennbar sind, da sie Gesichtsmasken tragen. Kann eine demokratische Debatte den Ansprüchen an die Verantwortlichkeit der Beteiligten funktionieren, wenn die Abgeordneten verhüllt sind? Verkehrsjuristen weisen bislang darauf hin, dass Autofahren mit Gesichtsmaske eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte. Denn spätestens bei einer Geschwindigkeitsübertretung lasse sich das geblitzte Foto nicht mehr dem Fahrer oder der Fahrerin zuordnen. Doch das Bild wandelt sich: man sieht mehr und mehr verhüllte Menschen hinter dem Steuer. Darf man in Zeiten von Corona ohne Maske noch Auto fahren?

Genug der Beispiele. Wie halten wir es jenseits solcher spannenden juristischen Fragen in unserer Gesellschaft mit dem Effekt einer Verhüllung, der durch einen Mundschutz eintritt? Nach wie vor sind die Deutschen mehrheitlich der Auffassung, dass jede Person in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zeigen soll. Deshalb wird der Gesichtsschleier von muslimischen Frauen in großen Teilen der Bevölkerung mit Misstrauen und Ablehnung begleitet. Gibt es nicht ein Bedürfnis, jedem Gegenüber ins Gesicht sehen zu können, um die eigene Einschätzung über diesen Menschen treffen zu können? Wer weiß denn sonst, wer da vor uns steht? Das Verbot der Gesichts-Verschleierung wird in einigen Ländern mit der öffentlichen Sicherheit begründet. Auch wird auf die Bedeutung für die Integration in eine Gesellschaft hingewiesen, die das Gesicht als Wiedererkennungsmerkmal besitzt. Ist plötzlich diese Verschleierung dann berechtigt oder gar geboten, wenn sie nicht einen Ausdruck von Glauben darstellt, sondern den Infektionsschutz bezweckt? Den Eindruck, dass das Motiv plötzlich von größerer Bedeutung ist als die objektive Wirkung, kann man durchaus gewinnen.

Nach fünf Wochen Shutdown durch Corona mehren sich die Forderungen nach einer Rückkehr zur Normalität. Die gesellschaftliche Haltung zum persönlichen Gesichtsschutz hat sich dabei in Windeseile verändert. Seit Montag ist das Tragen von Atemschutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr in Deutschland Pflicht. Ist die Verhüllung durch eine (meist selbstgebastelte) Maske die zukünftige Normalität und wie gehen wir damit in der Begegnung mit anderen Menschen um? Was macht es mit unserer Demokratie und Integrationsbereitschaft, wenn unsere Gesellschaft freiwillig oder gar durch behördliche Anordnung im öffentlichen Raum ihr Gesicht verhüllt? Der Arzt und Kabarettist Eckart von Hirschhausen plädiert in einem fröhlichen Videoblog für ein „Vermummungs-Gebot“ und wirbt viral für den Hashtag „#maskeauf“.

Ab sofort also #maskeauf? Diskutieren Sie mit uns, unverhüllt!

Von Christof Eichert.

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