Kinder mischen mit! Der Kinderrechte-Kongress 2015
Artikel vom 21.12.2015
Dem internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) sind mehr Staaten beigetreten als jeder anderen UN-Konvention, die Verwirklichung der dort formulierten Menschenrechte ist ein weltweit anerkanntes Ziel. Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention sichern Kindern und Jugendlichen das Recht auf Beteiligung in allen sie betreffenden Belangen zu, ebenso wie sie ihnen das Recht auf Schutz und Förderung garantieren. Doch die Reichweite dieses Menschenrechts des Kindes auf Beteiligung ist in vielen Bereichen noch nicht erkannt worden, auch in Deutschland. In der Regel entscheiden Erwachsene für Kinder, über deren Köpfe hinweg.
Beginn: 21.07.2015 | 09:30 Uhr
Ende: 22.07.2015 | 16:00 Uhr
Ort:
Schader-Forum
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Goethestr. 2
|
64285 Darmstadt
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Das Recht des Kindes auf Beteiligung
„Kinder sollen ihre Meinung sagen dürfen, wenn es um Angelegenheiten geht, die sie betreffen. Das halten inzwischen viele Menschen für richtig. Das war nicht immer so, und Vorbehalte und Einwände gibt es immer noch“, so Prof. Dr. Lothar Krappmann in seinem Vortrag „Das Recht des Kindes auf Beteiligung“ für den Kongress „Kinder mischen mit! Das Recht des Kindes auf Beteiligung verwirklichen“ am 21. und 22. Juli 2015 im Schader-Forum.
Videodokumentation
Verlauf und Ergebnisse vom Kongress sind als Videodokumentation erschienen, als Trailer (1.28‘) und als vollständige Fassung (23.01‘).
Der Kinderrechte-Kongress 2015
Dabei haben Kinder das Recht darauf, mitzureden, es muss ihnen nicht erst erlaubt werden. Die UN-Konvention sichert „dem Kind ... das Recht zu, [seine] Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“. Darüber hinaus ist die Meinung des Kindes „angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ zu berücksichtigen. Der englische Originaltext der Konvention verlangt sogar, dass den Meinungen des Kindes „angemessenes Gewicht zu geben“ ist.
Für dieses Recht gibt es keine Altersgrenze, das Kinderrecht auf Beteiligung ist wie jedes Menschenrecht ein Geburtsrecht. Es muss nicht erst durch den Nachweis persönlicher Reife erworben werden, und es ist auch nicht von besonderen Kenntnissen oder Fähigkeiten abhängig. Selbst die Fähigkeit zu sprechen ist keine Voraussetzung. Als Menschenrecht steht es allen Menschen ohne Abstriche zu, unabhängig von Alter, Geschlecht oder einer Behinderung. Es ist Aufgabe der sorgepflichtigen Erwachsenen, die Gefühle, Wünsche und Meinungen der Kinder zu beachten und angemessen zu berücksichtigen.
Wie das Kinderrecht auf Beteiligung in den Lebenswelten von heute praktisch verwirklicht werden kann, war Thema des Kongresses „Kinder mischen mit!“ Ende Juli 2015 im Schader-Forum. Kinder und Erwachsene diskutierten Verbesserungsmöglichkeiten in einer Fülle von Lebensbereichen, vom Familienalltag, Schule, über Freizeitgestaltung und Ernährung bis hin zur Mediennutzung. Auch belastende Themen wie Trennung und Scheidung und das Leben in einer speziellen Wohnform außerhalb der eigenen Familie wurden behandelt.
Dabei ging es in den Arbeitsgruppen zunächst nicht darum, was z.B. in Sachen Ernährung, des Zusammenlebens in der Familie oder Mediennutzung „das Beste“ für das Kind wäre. Es stand ebenfalls nicht im Vordergrund, wie das Kind am besten vor Gefahren geschützt und bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert werden könnte. Im Sinne des Kongressthemas drehten sich die Gespräche vielmehr darum, wo und wie die Stimme des Kindes zu eben diesen Fragen gehört wird - und wie dieser Stimme angemessenes Gewicht geben werden kann. Wenn zu entscheiden ist, was im besten Interesse eines Kindes ist – wie kann das Kind dann seine Meinung dazu zu Gehör bringen? Und wie kann sichergestellt werden, dass diese Meinung bei der Entscheidung auch angemessen berücksichtigt wird? Wie werden die Meinungen von Kindern wahrgenommen? Wo können sich Kinder selber vertreten und wann brauchen sie dazu (welche?) Unterstützung? Wo und in welchem Umfang können Kinder über ihre eigenen Belange selber entscheiden?
Den Veranstaltern war es ein großes Anliegen, Kindern eine möglichst gleichberechtigte Teilnahme an der Tagung zu ermöglichen – als Experten für kindliche Lebenswelten, die gemeinsam mit erwachsenen Experten diskutieren. Das Programm des Kongresses wurde daher so gestaltet, dass er den Bedürfnissen der Kinder und stillen Wünschen vieler Erwachsener entsprach: Nur kurze Impulse, in einer klaren und auf das Wesentliche reduzierten Sprache, mit einem abwechslungsreichen Verlauf und vielfältigen Arbeitsformen. Grundlegendes Arbeitsprinzip des Kongresses war das Gespräch – zwischen Kindern und Erwachsenen, zwischen Menschen unterschiedlicher Fachrichtungen und beruflicher Erfahrungen.
Den Teilnehmern verlangte dieses Experiment viel ab: Die Erwachsenen mussten sich auf die Kinder einstellen und ihre gewohnten Gesprächsroutinen verlassen, ohne dabei ihre inhaltlichen Aussagen zu verwässern. Die Kinder konnten sich nicht auf die Präsentation ihrer vorbereiteten Impulse beschränken, sondern waren in den intensiven Gesprächen der gemischten Kleingruppen gefordert. Die vielfach geäußerte Rückmeldung der Kinder: „Die Erwachsenen nehmen uns ja wirklich ernst“ zeigte zum einen, dass das Kongressexperiment gelang. Zum anderen ist dies Beleg dafür, dass mit Kindern nur selten in dieser Ernsthaftigkeit gesprochen wird.
Für die Erwachsenen erwies es sich als eine Herausforderung, die Ansichten der Kinder auch dann zu akzeptieren, wenn sie ihren wohlmeinenden Auffassungen davon widersprachen, was dem Kindeswohl am besten diene. Zum einen machte sie dies darauf aufmerksam, dass die ihre jeweilige Vorstellung eines Kindeswohls die Wünsche und Ansichten von Kindern nicht berücksichtigt und damit in Frage gestellt ist. Etwa, wenn Kinder Ideen zur Schulreform ablehnend gegenüber stehen und lieber am tradierten System festhalten. Zum anderen wurde dabei auch die Herabwertung und Missachtung kindlicher Meinungen deutlich, die oftmals Teil der überlegenen Geste Erwachsener ist, die im allzu sicheren Glauben daran handeln, sie wüssten genau, was im besten Interesse des Kindes ist.
Daneben behandelte der Kongress auch übergreifende Fragen. Welche Art der Beteiligung ist für welches Lebensalter geeignet? Woran kann man „Pseudo-Beteiligung“ erkennen? Wer wacht eigentlich darüber, dass die Kinderrechte eingehalten werden? Was können Kinder bei einer Verletzung ihrer Beteiligungsrechte tun? Und was muss in der Schule oder der Kita getan werden, damit dort die Einhaltung der Kinderrechte garantiert werden können?
Kongress für Kinder und Erwachsene am 21. und 22. Juli 2015 im Schader-Forum Darmstadt
Die UN-Kinderrechtskonvention gibt Kindern und Jugendlichen nicht nur das Recht auf Schutz und Förderung, sondern auch das Recht auf Beteiligung in allen sie betreffenden Belangen. Der Kinderrechtekongress fragte nach Konzepten und praktischen Möglichkeiten, wie Kinder über ihre eigenen Belange mitbestimmen können. Der Kongress für Kinder und Erwachsene wurde veranstaltet von World Vision Deutschland e. V., hessenstiftung - familie hat zukunft, OUTLAW.die Stiftung und der Schader-Stiftung. Eine inhaltliche Unterstützung erfolgte durch Makista e. V. Unterstützung leisten außerdem das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die Sparkasse Darmstadt und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie.
Der Kongress stellte die Verwirklichung des Kinderrechtes auf Beteiligung in zehn ausgewählten Themeninseln in den Mittelpunkt. Er fragte nach Konzepten und praktischen Möglichkeiten, wie Kinder über ihre eigenen Belange mitbestimmen können. Dazu führte er Kinder und erwachsene Experten aus Wissenschaft und Praxis in einem innovativen Tagungsformat zusammen:
- nur kurze Impulse in einer klaren und auf das Wesentliche reduzierten Sprache,
- abwechslungsreicher Verlauf,
- vielfältige Arbeitsformen,
- hochinteressante Fragestellungen.
Zugleich wurden übergreifende Fragen behandelt:
- Welche Beteiligung ist altersgemäß?
- Wann können wir von echter Beteiligung sprechen?
- Was sind tragfähige Gründe dafür, Kindern keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten auf Beteiligung einzuräumen?
- Wo können Kinder die Verletzung ihrer Beteiligungsrechte melden?
Der Kinderkongress setzte auf die aktive Beteiligung aller Teilnehmer, unabhängig vom Alter. Auf Themeninseln wird ein Thema von einer kleinen Gruppe von Kindern und Erwachsenen gemeinsam bearbeitet.
Unter den 140 Teilnehmern waren knapp die Häfte Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren, die sich inhaltlich auf den Kongress vorbereitet haben.
Die erwachsenen Teilnehmer waren gezielt eingeladene Experten aus Wissenschaft und Praxis zu Kinderrechten und deren Verwirklichung in den Themenfeldern des Kongresses. Eine Teilnahme am Kinderkongress war nur auf persönliche Einladung möglich.
Themeninseln
1. Familienalltag – wie Kinder mitmischen können
Ernst genommen fühlen sich Kinder am ehesten in ihrer Familie. Wie gelingt hier kindliche Beteiligung?
2. Trennung und Scheidung – Kindeswohl und Mitsprache von Kindern
Bei der Trennung von Familien werden Kinder oft zum Gegenstand der Auseinandersetzung. Wie wird ihre Stimme gehört?
3. Ernährung und Gesundheit
„Nein, meine Suppe ess‘ ich nicht“ – Beteiligung von Kindern bei Fragen zu Ernährung und Gesundheit.
4. Mein Körper gehört mir?
Spritzen, Ohrlöcher, Medikamente – wie weit dürfen Eltern gehen?
5. Zeit für mich – meine Zeit?
Freizeit zu haben, bedeutet für Kinder nicht unbedingt, über diese Zeit auch frei verfügen zu können.
6. Meine Stadt, mein Viertel, meine Gegend
Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Umgebung ist schon für Erwachsene schwer – fällt es Kindern vielleicht leichter?
7. Leben außerhalb der eigenen Familie
Etwa 140.000 Kinder leben in einem Heim oder anderen betreuten Wohnformen. Wie werden deren Rechte geschützt?
8. Schule als Lern- und Lebensraum
Wie können Kinder in der Schule das Lernen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen mitgestalten?
9. Kita als Lern- und Lebensraum
Kinder gestalten ihre Einrichtung aktiv mit – wie geht das?
10. Selbstbestimmung bei der Nutzung von Medien
Immer mehr Kinder haben Zugang zu Fernsehen und Internet. Welche Rolle spielen Kinderwille und Kinderschutz?
Ziele des Kongresses
Der Kinderrechte-Kongress soll es allen Teilnehmern - unabhängig von ihrem Alter - möglich machen, ihre Sicht der Dinge vorzustellen und zu diskutieren. Unser Ziel ist es, das Programm so zu gestalten, dass es für Kinder und Erwachsene, für Experten zum jeweiligen Thema und Experten zu anderen Themen gleichermaßen interessant ist.
Ziele der Tagung waren:
- zu beleuchten, wie das Recht des Kindes auf Beteiligung in verschiedenen Lebensbereichen gelebt wird,
- verschiedene fachliche Perspektiven zu diesem Thema zu sammeln und auszutauschen,
- relevante Partner und Gruppen für dieses Thema an einen Tisch zu holen; dazu gehören u.a. Gesellschaftswissenschaften, Praxis, Politik, Eltern, aber vor allem auch die Kinder selber,
- somit Kinder selber an der Tagung zu beteiligen
- vorbildliche Beispiele von Kinderbeteiligung zu präsentieren,
- Ideen zur Erweiterung der Möglichkeiten kindlicher Beteiligung zu entwickeln,
- einen Ausblick darüber zu geben, was getan werden muss, um Kinderpartizipation in Zukunft zu verbessern,
- gemeinsam konkrete Ziele zu vereinbaren, wie die Partizipation von Kindern in naher Zukunft umgesetzt werden kann (commitments)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kongresses: www.kinderrechte-kongress.de
Programmübersicht
Programm Tag 1 - 21. Juli 2015
9.30 Uhr:
Ankommen" bei Saft und Kaffee
10.00 - 10.30 Uhr:
Begrüßung und Einführung in den Kongress
10.30 - 12.00 Uhr:
Gehör, Mitbestimmung, Selbstbestimmung: Impulse zum Recht Kindes auf Beteiligung (Kinderexperten und Prof. Lothar Krappmann)
12.00 - 12.30 Uhr:
"Wo Kinder mitmischen können" - Zuordnung zu den Themeninseln
12.30 - 13.30 Uhr:
Mittagessen
13.30 - 15.30 Uhr:
Kleingruppenarbeit auf den Themeninseln inkl. Pause
15.45 - 16.15 Uhr:
Kinderplenum - danach Verabschiedung der Kinder
16.30 - 18.30 Uhr:
Dialog-Cafè: Zu jung, zu gefährlich, nur zum Schein? Knackpunkte der Verwirklichung von Kinderbeteiligung
18.30 Uhr:
Ausklang mit Abendessen
Programm Tag 2 - 22. Juli 2015
9.30 - 10.00 Uhr:
Warm-Up am Morgen
10.00 - 12.30 Uhr:
Kleingruppenarbeit auf den Themeninseln inkl. Pause
12.30 - 13.30 Uhr:
Mittagessen
13.30 - 14.30 Uhr:
Kleingruppenarbeit auf den Themeninseln - Präsentationen ferstigstellen
14.30 - 15.00 Uhr:
Präsentation der Gesamtergebnisse in einer Plakatsession
15.00 - 15.30 Uhr:
Fishbowl-Diskussion zum Abschluss
15.30 - 16.00 Uhr:
Kultureller Ausklang
Veranstalter
World Vision Deutschland e. V.
Ansprechpartnerin: Dr. Katharina Gerarts
E-Mail: Katharina_Gerarts(at)wvi.org
Tel.: 06172-763 198
www.worldvision.de
www.worldvision-institut.de
hessenstiftung - familie hat zukunft
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Kuther
E-Mail: u.kuther(at)hessenstiftung.de
Tel.:06251-70031
www.hessenstiftung.de
Outlaw. die Stiftung
Ansprechpartner: Gerald Mennen
E-Mail: mennen(at)outlaw-diestiftung.de
Tel.: 02381-9729940
www.outlaw-diestiftung.de
Schader-Stiftung
Ansprechpartner: Dr. Tobias Robischon
E-Mail: robischon@schader-stiftung.de
Tel.: 0 61 51/17 59-12
www.schader-stiftung.de
Inhaltliche Unterstützung:
Makista e. V.
www.makista.de