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Vom Prozess Jesu zum europäischen Menschenrechtsschutz

Artikel vom 27.05.2019

An der Universität sollte es auch den Blick zur Seite geben, das Offensein für (scheinbar) unnötiges Wissen, innovatives Nachdenken anstelle vom Nachzeichnen bekannter Linien. Gerade das Abseitige, das Exotische kann in der akademischen Ausbildung für die Praxis einen ganz besonderen Wert haben. Von Angelika Nußberger

Wissenschaft oder nur Wissensvermittlung?

Wer nachdenkt, kann nicht schon vor Beginn wissen, an welches Ziel er kommen will. Wer lernt, muss sich auf das Abenteuer einlassen, Wissen zu sammeln, das zunächst zusammenhanglos, unverbunden und sperrig zu sein scheint. Nicht immer wird sich die Hoffnung erfüllen, dass sich Einzelelemente des Erlernten in der Tat auch in ein stimmiges Bild, in ein großes Ganzes einfügen lassen. Aber „Bildung“ ist nicht „Ausbildung“. Innovatives Denken fordert unorthodoxe Wege.

Das Studium der Rechtswissenschaften ist, anders als die meisten anderen Gesellschaftswissenschaften, sehr strukturiert aufgebaut, wie schon die Terminologie der „kleinen“ und „großen“ Scheine sowie der „kleinen“ und „großen“ Übungen verdeutlicht. Man „hangelt“ sich vom Allgemeinem zum Besonderen, vom Vertragsschluss zum Verbraucherschutz, vom Verwaltungsakt zum Genehmigungsverfahren für Flughäfen, vom Taschendiebstahl zum Mord. Es gilt die Grundlagen des geltenden Rechts zu verstehen, den Umgang mit der Sprache des Rechts und ihren Begriffen, deren nachvollziehbare und vernunftgerechte Auslegung im Mittelpunkt steht, zu üben. Man mag darüber streiten, inwieweit all dies Wissenschaft oder einfach nur Wissensvermittlung ist. Die Tatsache alleine, dass es viele Theorien und Thesen gibt, genügt noch nicht, um diese Frage zu beantworten, auch nicht der Hinweis auf den Kanon der klassischen an den Universitäten seit alters her gelehrten Fächer, zu denen neben der Medizin und der Theologie auch die Rechtswissenschaft zählt.

Prägend ist, dass Tausenden von Studierenden dasselbe Wissen vermittelt wird, Wissen, das abfragbar ist und in den Staatsexamina auch abgefragt wird, Wissen, das in einer von null bis achtzehn reichenden Punkteskala bewertet werden kann. Dabei ist das Besondere, dass das Wissen nicht abstrakt bleibt, sondern von Anfang an in konkrete Sachverhalte eingebaut wird. Während Mediziner Kreuzchen bei Multiple-Choice-Tests machen, müssen Juristen Fälle lösen. Damit werden sie befähigt, als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt zu arbeiten.

Aber so richtig und wichtig all dies ist, so wenig kann es genügen. Nimmt man den Anspruch ernst, dass „Akademie“ mehr bedeutet als Lehranstalt, so kann die akademische Ausbildung nicht mit dem Erlernen eines abgegrenzten juristischen Stoffes abgeschlossen sein. An der Universität sollte es auch den Blick zur Seite geben, das Offensein für (scheinbar) unnötiges Wissen, innovatives Nachdenken anstelle von Nachzeichnen bekannter Linien. In eine vom Kosten-Nutzen-Effekt bestimmte Welt mag dies nicht passen, dort mag es unbequem sein. Und doch ist nicht zu übersehen, dass gerade das Abseitige, das Exotische in der akademischen Ausbildung für die Praxis einen ganz besonderen Wert haben kann. Allerdings mag der Weg manches Mal lang sein, wie im Fall der Anekdote, die ich erzählen will, in der der Weg vom Seminar zum Prozess Jesu in München im Jahr 1984 zur Arbeit einer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Jahr 2018 führt.

Zum Wert der akademischen Ausbildung für die Praxis

Ich war im zweiten Semester meines Studiums der Rechtswissenschaft in München und hatte gerade die Vorlesungen zum Bürgerlichen Recht sowie zum Staatsorganisationsrecht gehört, dazu eine Einführung ins Römische Recht. Viel wusste ich noch nicht, dafür war ich umso neugieriger. So lockte mich das Angebot zu einer Veranstaltung zum „Prozess Jesu aus juristischer Sicht“, zu einem Seminar, das ungewöhnlich war nicht nur mit Blick auf das deutlich außerhalb des Curriculums gelegene Thema, sondern auch mit Blick auf die Zeit – mittwochabends von 19 bis 21 Uhr – und mit Blick auf die Teilnehmer: wir waren zwei Studierende, drei Professoren (mit sehr bekannten Namen) – Professor Medicus, Professor Thür und Professor Nörr – und eine Reihe von Assistenten. Mein Referatsthema war, die verschiedenen Evangelien zum Prozess Jesu mit Blick darauf zu vergleichen, welche rechtlich relevanten Elemente in die jeweiligen Erzählungen aufgenommen oder dabei ausgelassen worden waren. Ich erinnere mich nur mehr an wenige Details, etwa daran, dass das Zerreißen der Gewänder durch Pilatus nicht, wie ich bis dahin gedacht hatte, ein Ausdruck großer Ergriffenheit war, sondern vielmehr eine nach jüdischem Recht übliche Geste, die ein Todesurteil bedeutete. Anhand ähnlicher Textelemente ließen sich die Überlagerungen von drei Rechtsschichten, dem römischen Recht, dem in den Provinzen geltenden römischen Recht und dem jüdischen Recht, analysieren.

Nun will ich nicht behaupten, dass mir das Detailwissen zum Prozess Jesu bei meiner Tätigkeit als Richterin helfen würde. Dennoch habe ich aus dem Seminar vieles „mitgenommen“ für meinen weiteren Weg. Dies gilt zunächst einmal für die juristische Textanalyse, für das „verstehende Lesen“. Gelernt habe ich, Worte mehrfach umzudrehen, um zu erkennen, welche Konzepte und Ideen dahinter stehen. Genau dies gilt es auch gegenwärtig zu tun, wenn es darum geht, nachzuvollziehen, welche Ideen hinter verschiedenen Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern stehen. Auch das In-den-Kontext-Stellen ist von großer Wichtigkeit. Texte aus dem ersten Jahrhundert, als Zeit- und Glaubensdokumente aufgezeichnet, lassen sich nicht ohne Wissen zu den besonderen Gegebenheiten der Zeit verstehen. Anders und doch ähnlich ist es, wenn ich im Europa der Gegenwart Gesetzestexte aus Frankreich oder Aserbeidschan im Vergleich nebeneinander sehe. Bei meiner Arbeit als europäische Richterin muss ich aus einem 1949/1950 ausgearbeiteten Vertrag allgemeine Standards herauslesen, auf die sich rasant entwickelnden Gesellschaften der Gegenwart übertragen und dann bei konkreten Fällen entscheiden, ob Menschenrechte verletzt wurden oder nicht. Hier gilt es in ähnlicher Weise, einen konkreten Text zu interpretieren, aber nicht losgelöst von den jeweiligen Gegebenheiten. Ein Beispiel mag dies illustrieren. Überall in Europa geht man davon aus, dass bei Entscheidungen zu Fragen, die Kinder betreffen, das „Kindeswohl“ ausschlaggebend sein müsse. Nur ist man sich aber in keiner Weise darüber einig, was „Kindeswohl“ im konkreten Fall bedeuten könne. In nordeuropäischen Staaten wie Norwegen oder Schweden geht man davon aus, „Problemeltern“, die etwa drogenabhängig oder geisteschwach sind, seien nicht in der Lage, sich in adäquater Weise um ihre Kinder zu kümmern und befürwortet daher, gibt es konkrete Anzeichen von Vernachlässigung, die Überführung der Kinder in Pflegefamilien; Besuchsrechte der biologischen Eltern werden dann in der Regel drastisch gekürzt, oftmals auf wenige Stunden im Jahr. Beschwerden gegen entsprechende Maßnahmen monieren eine Verletzung der Eltern in ihrem von der Konvention geschützten Recht auf Familienleben. Hier gilt es zu bestimmen, inwieweit tatsächlich Konflikte zwischen den Rechten von Eltern und Kindern bestehen und ob die „radikalen“ Lösungen der Trennung von Eltern und Kind mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Aber diese Fragen lassen sich nicht beantworten, berücksichtigt man nicht auch den Kontext und lässt sich auf die hinter den entsprechenden nationalen Regelungen stehenden verschiedenen Vorstellungen ein.

Unmittelbare Effizienz oder Blick für größere Zusammenhänge?

Es ist nicht die Vermittlung konkreten Wissens, vielmehr aber das Erlernen von Techniken, das hier die akademische Ausbildung so wertvoll für die Praxis macht. Dies gilt natürlich auch für die Schulung, in einem Seminar als Anfänger vor einem sich durch fachliche Reputation auszeichnenden Publikum mit Selbstvertrauen Thesen vorzutragen. Klar zu formulieren, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und andere zu überzeugen zu versuchen – dies wird in einem Seminar zum Prozess Jesu in gleicher Weise wie in den Beratungen der Großen Kammer des Straßburger Gerichtshofs gefordert. Immer wird man Kritik und Widerrede begegnen, und immer wird man damit in offener Weise umgehen müssen.

Nun wird in der Gegenwart in vielfacher Weise versucht, derartige akademische Lernmodelle in den Curricula zu berücksichtigen, etwa, wenn ein „studium generale“ zur Pflicht erklärt wird oder wenn man bei Seminaren Wahlfreiheit lässt. Nichtsdestotrotz ist nicht zu übersehen, dass die akademische Ausbildung in engere Zeitschemata gefügt und mehr nach unmittelbarer Effizienz als nach (möglichen) Langzeitwirkungen beurteilt wird. So wichtig ein solides Wissensfundament ist, so wenig dürfen aber bei einer akademischen Ausbildung, die ihrem Namen gerecht wird, die „intellektuellen Zuckerstücke“ vergessen werden. Detailwissen ist mehr und mehr – unabhängig von den persönlichen Kenntnissen – über Suchmaschinen abfragbar und damit dauernd präsent. Innovation, neuartiges Kombinieren, Offenheit dafür, Altbekanntes neu zu sehen – all dies gilt es an den Universitäten zu lehren.

In diesem Sinn kann der Weg vom Seminar zum Prozess Jesu zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen. Ebenso mag das Althochdeutsche bei der Arbeit in einem Verlag für Schulbücher hilfreich sein, das Nachdenken über Autopoiesis ein tieferes Verständnis über Verhandlungsstrategien fördern. Vielleicht wird derartiges akademisches Wissen im praktischen Leben aber auch nur mit einem Achselzucken, allenfalls mit Nostalgie erinnert. Dennoch, auch wenn es nur dazu beiträgt, dass man sich ein Staunen über die unendliche Vielfalt des Wissens bewahrt, sind derartige Elemente einer akademischen Ausbildung ein Gewinn und verhindern, als Schmalspurpraktiker zu enden und den Blick für größere Zusammenhänge zu verlieren.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der erweiterten Dokumentation des Symposiums „Die Praxis der Gesellschaftswissenschaften“, das anlässlich des 90. Geburtstags des Stifters Alois M. Schader am 16. Juli 2018 im Schader-Forum stattfand.

Angelika Nußberger: Vom Prozess Jesu zum europäischen Menschenrechtsschutz. Zum Wert der akademischen Ausbildung für die Praxis, in: Alexander Gemeinhardt (Hrsg.): Die Praxis der Gesellschaftswissenschaften. 30 Jahre Schader-Stiftung, Darmstadt 2018, 82-84.

Die Autorin:
Prof. Dr. Dres. h.c. Angelika Nußberger ist Richterin und Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Zudem ist sie Direktorin des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung der Universität zu Köln.

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