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Ausblick auf die künftige Integrationspolitik und –arbeit im Landkreis
Die Integrationsleitlinien legen den Grundstock dafür, dass ein umfassender Integrationsansatz beteiligungsorientiert über das Netzwerk in einem bottom-up-Verfahren angestoßen und kommunalpolitisch, also top down, gesichert und verstetigt wird. Der Ausbau der bisher rein an Leistungsvergabe orientierten Regelverwaltung für Migration hin zu einer sozialen Integrationsverwaltung kann dadurch weiter vorangetrieben werden. Dies geht einher mit der interkulturellen Öffnung der Verwaltung, für die Fortbildungsangebote durchgeführt werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Lernende Regionen“, in dem der Landkreis Hersfeld-Rotenburg und der Werra-Meißner-Kreis kooperieren. Beim Fachdienst Migration des Landkreises besteht bereits ein Drittel der Mitarbeiterschaft aus Migranten.
Der Steuerungsgruppe im Netzwerk (vgl. Netzwerk für Integration) steht ein Integrationsbeirat unter Vorsitz eines ehrenamtlichen Integrationsbeauftragten zur Seite, der 2005 konstituiert wird. Controlling auf der Basis eines Berichtswesens ist eine der wichtigen Aufgaben der Steuerungsgruppe. Im Bereich der Sprachförderung wird es bereits erfolgreich praktiziert, indem die Zahl der Teilnehmer ergebnis- und wirkungsorientiert kontrolliert und die Sprachkompetenzen der Teilnehmer regelmäßig geprüft werden. Eine Differenzierung nach Zielerreichungsgraden erfolgt insofern, als die Maßnahmeträger durch das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen Hinweise für den individuellen Migrationsweg der Teilnehmer geben müssen.
Zur effektiven Gestaltung der Integrationsarbeit setzt der Landkreis zudem Integrationsvereinbarungen zwischen ihm und den einzelnen Migranten ein, in denen die anzubietenden Leistungen des Landkreises einerseits und die Wahrnehmungsverpflichtungen der Migranten andererseits festgehalten sind. Als Integrationslotsen fungieren u.a. vom Fachdienst Migration eingestellte Betreuer mit Migrationshintergrund.
Derzeit ist der Landkreis damit befasst, die durch das Zuwanderungsgesetz auf ihn zukommenden Aufgaben mit den bereits vorhandenen Angeboten und Maßnahmen in Einklang zu bringen. So geht der Landkreis beispielsweise bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Integrationskurse neue Wege.
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"Nach den neuen bundesweit geltenden Richtlinien soll sich jede teilnahmeberechtigte Person selbst bei einem Kursträger melden, dort sollen dann Kursgruppen zusammengestellt werden. Diese Regelung wird von den Kursträgern und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes Migration im Landratsamt für unsere ländliche Region kritisch betrachtet. Für den Landkreis wurde verbindlich vereinbart, dass alle Personen mit Berechtigung für einen Sprachkurs beim Fachdienst für Migration des Landkreises einen Einstufungstest machen müssen. Je nach Vorwissen, Wohnort und persönlichen Einschränkungen und Wünschen werden dann die Kursgruppen gebildet und jeweils einem Kursträger zugewiesen.“ (Hersfelder Zeitung vom 14.5.2005)
Dieses alternative Vorgehen des Landkreises wird derzeit auch von einem Regionalkoordinator des BAMF begleitet, um dessen Vorbildcharakter für andere Landkreise zu prüfen.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet nicht zuletzt die Förderung des Bürgerengagements, sowohl in interkulturellen Vereinen als auch in landsmannschaftlichen Verbänden. Nach Angaben des Kreises ist der Beteiligungsgrad in solchen Gruppen unerwartet hoch.
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Letzte Änderung: 24.10.2005 |
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