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Integrationsleitbild des Landkreises

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der netzwerkorientierten Arbeit sah sich der Landkreis bestätigt, die Integrationsarbeit als kommunale Querschnitts- und Gesamtsteuerungsaufgabe in der kommunalpolitischen Beschlussfassung zu verankern. Der Kreistag beschloss am 1. November 2004 die folgenden „Leitlinien zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg“, die hier wörtlich wiedergegeben werden.

„Leitlinien zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Mit den nachfolgenden Leitlinien, die auf den drei Hauptsäulen der Integration – Sprache – Arbeit – Soziales – beruhen, schaffen wir die Voraussetzungen, um allen Migrantinnen und Migranten die Chance einer erfolgreichen Integration zu eröffnen.

1. Wir fördern die sprachliche Integration
Der Schlüssel zur Integration ist die Sprache. Sie hat die zentrale Funktion für das Zurechtfinden in einer weitgehend fremden Kultur und ist dabei gleichzeitig mehr als ein Kommunikationsmittel. Sie ist der entscheidende Faktor zur sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Integration von Zuwanderern.
Ein ausgewogenes Sprachförderprogramm bildet die Grundlage zum Erlernen der deutschen Sprache. Von Bedeutung ist die gezielte Sprachförderung im Kindergarten und in der Schule in Zusammenarbeit mit den Eltern, sowie aufeinander aufbauende Sprach- und Orientierungskurse für ältere Jugendliche und Erwachsene.

Der Fachdienst für Migration und Integration übernimmt hierbei die Federführung in der Koordinierung und Planung (z.T. Durchführung) aller Integrationsangebote.

2. Wir fördern die Integration in Arbeit und Ausbildung
Integration in Ausbildung und Arbeitswelt wird im Rahmen des Fallmanagements durch das Prinzip des ‚Fördern und Fordern‘ umgesetzt. Diese zweite Säule der Integration trägt ebenso zum Gelingen von Integration als Gesamtprozess bei wie die Sprache.
Wir alle wissen, dass Berufs- und Erwerbsfähigkeit für jeden Menschen eine Grundlage zur Existenzsicherung ist, Perspektiven schafft und daraus resultierend die Verwirklichung persönlicher und familiärer Bedürfnisse ermöglicht.

3. Wir fördern die soziale Integration
Die soziale Integration – Voraussetzung für ein friedliches Miteinander steht in seiner Wertigkeit den anderen Integrationssäulen nicht nach.
So ist das Einleben in Deutschland und die Integration im wesentlichen an die Familie geknüpft. Ein gutes emotionales Familienklima stellt für die Aussiedlerfamilien eine wirksame und wichtige psychische und soziale Ressource dar, die wesentlich zu einer positiven Gefühlslage angesichts der neuen Lebenssituation beiträgt. Kultur- und Freizeitangebote, flächendeckende Beratungsangebote sollen hierbei eine Stütze sein.

Wir fördern das ehrenamtliche Engagement von Migrantinnen und Migranten, um ihnen eine umfassende und nachhaltige politische Partizipation sowie die Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen zu ermöglichen.

Um diese drei Säulen der Integration in geeigneter Weise umsetzen zu können, streben wir innerhalb der Verwaltung folgende Maßnahmen an:
  • die Einsetzung eines Integrationsbeauftragten, dem gleichzeitig die Evaluation von Integrationsmaßnahmen obliegt
  • die Bildung eines Integrationsbeirates auf Kreisebene
  • die Einbindung der Tagespflegebörse
  • die Weiterentwicklung zu einer unterstützenden sozialen Migrationsverwaltung“

 
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Letzte Änderung: 24.10.2005