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Altbaubestand in Ostdeutschland
Der Stendal-Bonus

Veräußerung innerstädtischer leerstehender Gebäude zu 50% des geschätzten Verkehrswertes

Eckdaten zum Stadtumbau in Stendal Einwohnerentwicklung:
Rückgang der Stendaler Wohnbevölkerung von 1990 bis 2002 um insgesamt ca. 11,3%
1990: ca. 43.856 Einwohner
2002: ca. 38.900 Einwohner

Ziele des Projekts:
Veräußerung unsanierter Immobilien an Interessenten unter der Auflage der Selbstnutzung und Modernisierung / Sanierung der Immobilie innerhalb der folgenden 24 Monate
Förderung von Wohneigentum in der Innenstadt
Attraktivitätssteigerung der städtebaulichen Entwicklung in der Innenstadt durch Aufwertung der vorhandenen Altbausubstanz
Erhöhung der Eigentumsquote

Projektmaßnahmen:
Verkauf leerstehender innerstädtischer Altbausubstanz ab 50% des aktuellen Verkehrswertes
Auflage zur Modernisierung innerhalb der nächsten 24 Monate nach Verkauf der Immobilie

Die Situation Die Stendaler Wohnungsbaugesellschaft (SWG) besitzt in der Innenstadt 120 Häuser mit insgesamt 400 Wohnungen. Dabei beträgt die Leerstandsquote 70%. Eine Sanierung aller innerstädtischer SWG-Gebäude übersteigt jedoch die finanziellen Möglichkeiten der Gesellschaft und so beschloss der Stadtrat am 5. Februar 2001, die Preisbindung auf jene innerstädtische Altbausubstanz aufzuheben.

Das Projekt Insgesamt wurden 50 Objekte zur Veräußerung auserwählt, davon wurden ca. 20 bereits verkauft. Weitere Gebäude konnten bisher aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse noch nicht in das Programm aufgenommen werden. Die Mindestangebotspreise betrugen jeweils 50% des geschätzten Verkehrswertes und lagen in der Startphase Frühjahr 2001 je nach Objekt zwischen 12.000 DM und 100.000 DM. Jedes einzelne Objekt wurde / wird ca. 14 Tage in der örtlichen Presse ausgeschrieben, der angebotene Kaufpreis stellt dabei das Mindestangebot dar. Gibt es mehrere Interessenten für ein und dasselbe Gebäude, so gewinnt das finanziell höhere Gebot. Ist jedoch das angebotene Objekt bewohnt, so haben die jeweiligen Mieter bzw. angrenzende Nachbarn Vorkaufsrecht. Die Bildung von Eigentümergemeinschaften ist ebenfalls zulässig.
In jedem Fall ist jedoch der neue Eigentümer verpflichtet, das erstandene Gebäude innerhalb der nächsten 24 Monate nach Kauf zu sanieren. Geschieht dies nicht, so gibt es eine Vertragsstrafe in Höhe der Differenz zum Verkehrswert.
Wird das Gebäude innerhalb von 7 Jahren nach Kauf wieder veräußert, so sind bei Mehrerlös 50% an die SWG zu entrichten, gleichzeitig hat in dieser Zeitspanne die SWG Vorkaufsrecht. Auch sind hierbei wieder Selbstnutzer oder angrenzende Nachbarn zu bevorzugen.

Ergebnis Fast alle der angebotenen Objekte konnten auf diese Weise veräußert werden. Dadurch konnte nicht nur die Stendaler Innenstadt wieder an Attraktivität gewinnen, sondern auch der Anteil an selbstgenutztem Eigentum in der Innenstadt wiederhergestellt werden.

Kontakte Stendaler Wohnungsbaugesellschaft mbH

 
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Letzte Änderung: 18.05.2004