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Praxis des Stadtumbaus
Neuanlage eines Stadtparks in Wolfen-Nord
Neuanlage eines Stadtparks zur Naherholung zwischen Plattenbauquartieren
Das Projekt in Bildern
In Anlehnung an die ehemals bedeutende Filmindustrie durchzieht den Stadtpark ein "Filmband" aus Themengärten. Zur Fotogalerie >>
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Luftbild des Stadtparks in Wolfen-Nord (Sachsen-Anhalt)
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Eckdaten des Stadtumbaus in Wolfen |
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Einwohnerentwicklung:
Wanderungsverluste von ca. 40% in der Gesamtstadt und von über 50% in Wolfen-Nord zwischen 1990 und 2002:
1990: 44.000 Einwohner; davon ca. 33.000 in Wolfen-Nord
2002: 27.000 Einwohner; davon ca. 16.000 in Wolfen-Nord
Ziele des Stadtumbaus:
Rückbau / Anpassung an den Bevölkerungsrückgang
Stabilisierung des verbleibenden Siedlungsbestandes
Entwicklung von "Stadtinseln" (Stadtteilen) mit Quartiermanagement
Ziele des Projekts:
Beseitigung eines städtebaulichen Defizits durch Gestaltung und Nutzung einer großräumigen Brachfläche (ehemals Vorhaltefläche für eine S-Bahntrasse)
Bereitstellung eines Naherholungs- / Freizeitbereichs für die Bewohner
Bessere Anbindung der westlichen gelegenen Wohnkomplexe
Sichtbeziehung zum südlich gelegenen Naturschutzgebiet Fuhneaue
Projektmaßnahmen:
Anlage eines extensiven Landschaftsparks ("Nordpark")
mit eingelagerten Themengärten ("Filmband")
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Die Situation |
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Wolfen-Nord ist ein überwiegend aus Fünf- bis Sechsgeschossern bestehendes Plattenbaugebiet, das abseits der alten Ortslage für die Arbeiter des Chemiekombinats und der Filmfabrik errichtet wurde. Bis 1990 waren mehr als 75% des Wohnungsbestandes von Wolfen hier angeordnet. Seither gehen die Einwohnerverluste vor allem zu Lasten dieses Gebietes. In den nächsten Jahren soll der Bestand in Wolfen-Nord daher um 5.000 Einheiten verringert werden.
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Das Umbauprojekt |
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Die Siedlungsstruktur von Wolfen-Nord weist im Westen eine Zäsur auf, die für den Bau einer - nicht realisierten - S-Bahntrasse vorgesehen und brachgefallen war. Auf dieser Fläche wurde im Rahmen des Korrespondenzstandorts der EXPO 2000 ein großflächiger Park mit über 170ha angelegt. Er dient der Erholung, nimmt Freizeit- und Sportaktivitäten auf und bietet Raum für lokale Veranstaltungen und Stadtteilfeste.
Der Park ist als extensiver Landschaftspark mit Sparzierwegen und Wegeverknüpfungen gestaltet. Innerhalb des Parks sind auf einer Gesamtlänge von 1,4 km in linearer Abfolge 24 Themengärten angeordnet. Diese - in Anlehnung an die ehemals bedeutende Filmindustrie - "Filmband" genannten Gärten sollen allen Bevölkerungsgruppen Immaginationsräume sowie Sport- und Freizeitmöglichkeiten bieten. Bilder mit Spielobjekten und -räumen ("Wasserteller", "Schaukeln, Wippen, Toben", "Mondlandschaft") oder mit fremd-ländischen Eindrücken ("Taiga", "Felsküste", "Hauch der Toskana") wechseln sich mit stark pflanzlich geprägten Themenfeldern ("Sumpfinsel", "Heckenlabyrinth") ab. Dazwischen ist in sechs Einzelbildern die Filmentwicklung dargestellt ("Dunkelkammer", "Belichtung", "Filmende").
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Die Erscheinung |
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Durch die Anlage der wohnungsnahen Erholungs- und Spielmöglichkeiten wird ein wichtige Wohnumfeldverbesserung erreicht. Ob sich in der Konzeption artifizieller Grünbereiche die Bedürfnisse der Anwohner widerspiegeln, muß abgewartet werden. Derzeit kam sowohl eine rege Nutzung, wie ein ausgeprägter Vandalismus beobachtet werden.
Durch den inzwischen prognostizierten Rückgang der Bevölkerung auf nur noch 17.000 Einwohner und das geänderte städtebauliche Leitbild ("Stadtinsel"), stellt sich die generelle Frage, ob der Erhalt der westlichen gelegenen Wohnkomplexe dauerhaft zu gewährleisten ist. Ein Verzicht auf diese Bebauung würde an die Landschaftsplanung aber ganz neue Fragen stellen und neue Möglichkeiten eröffnen.
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Die Planung und weitere Kontakte |
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Gutachterverfahren: Ulrich Krueger Landschaftsarchitekten, Dresden - 1998
Landschaftsplanung: Ulrich Krueger Landschaftsarchitekten, Dresden - 2001
Bauherr: Stadt Wolfen
Weitere Kontakte:
www.wolfen.de
www.wolfennord.de
www.krueger-landschaftsarchitekten.de
(Fotos: Erneuerungsgesellschaft (mbH) Wolfen-Nord)
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© 2001 - 2010 Schader-Stiftung. Alle Rechte vorbehalten.
Letzte Änderung: 11.05.2006 |
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