 |
Arbeitsverhältnisse
Teilzeitarbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Solange sie freiwillig gewählt wird, etwa um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist sie nur geringfügig benachteiligt gegenüber einer Vollzeitstelle. Wird ein solches Beschäftigungsverhältnis jedoch mangels Stellen eingegangen, so ist der Status des Arbeitnehmers als ähnlich prekär zu bewerten wie jener der Leiharbeiter, Scheinselbstständigen und befristet Beschäftigten.
|
Teilzeitarbeit und atypische Beschäftigungsformen
Auszug aus: Hradil, Stefan 2001: Soziale Ungleichheit in Deutschland, 8. Aufl., Opladen: Leske und Budrich, S. 193ff.
"Teilzeitbeschäftigung gewinnt immer größere Bedeutung. Von vier neu geschaffenen Arbeitsplätzen in Westdeutschland waren zwischen 1960 und 1994 beinahe drei Teilzeitarbeitsplätze. Es sind vor allem Frauen, die eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Fast jede dritte Frau in Westdeutschland und beinahe jede vierte in Ostdeutschland, aber nur jeder 30. Mann, arbeiteten 1999 mit reduzierter Stundenzahl. Teilzeitarbeitsplätze finden sich vorwiegend im Dienstleistungsbereich, was z. T. dadurch zu erklären ist, dass es insbesondere Frauen sind, die Dienstleistungen ausüben. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt (Teilzeitquote) belief sich im Jahre 1999 auf 14,4 %.
Aufgrund ihrer wachsenden Häufigkeit lässt sich Teilzeitarbeit kaum noch als atypisches Beschäftigungsverhältnis bezeichnen. 1991 arbeiteten 14 %, 1999 schon 20 % der abhängig Erwerbstätigen Teilzeit. Die oft geforderte Teilzeitarbeit von Männern nimmt nur langsam zu. 1991 waren 8 %, 1999 13 % aller Teilzeit-Erwerbstätigen Männer. Noch ist also die Teilzeitarbeit eine Frauendomäne.
Vor allem für verheiratete und verwitwete Frauen in Westdeutschland ist Teilzeitarbeit typisch. Jeweils 52 % arbeiteten 1994 mit verkürzter Arbeitszeit. Erwerbstätige Ehefrauen mit Kindern übten 1994 in Westdeutschland sogar zu 60 % eine Teilzeitbeschäftigung aus.
In Westdeutschland wird Teilzeitbeschäftigung überwiegend gezielt aufgenommen, um Beruf und Familie zu vereinbaren. In Ostdeutschland wünschen sich Frauen meist Vollzeitstellen. (...)
Teilzeitarbeit erbringt zwar in der Regel nur ein ´Zubrot’ und vermittelt auch keine volle soziale Sicherung im Alter. Sie ist aber überwiegend erwünscht. Insofern kann sie nur in begrenztem Maße als Nachteil gegenüber einer Vollzeiterwerbstätigkeit gelten. Unfreiwillige Teilzeitarbeit ist jedoch als Erscheinungsform der Unterbeschäftigung und damit als prekäres Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
Vor allem im Osten Deutschlands ist Teilzeitarbeit mangels ganzer Stellen verbreitet: 1999 arbeiteten 52 % der weiblichen und 32 % der männlichen Teilzeitbeschäftigten deshalb teilzeit, weil sie keine Vollzeitarbeit gefunden haben. In Westdeutschland traf dies nur für 7 % der teilzeitbeschäftigten Frauen und 15 % der Männer zu.
Bei den geringfügig Beschäftigten handelt es sich um eine heterogene Gruppe. Sie besteht u. a. aus Studierenden, Vollzeiterwerbstätigen, die eine Nebentätigkeit ausüben, Rentnern, Arbeitslosen und geringfügig beschäftigten Hausfrauen. Ihr Ausmaß ist schwer zu beziffern. Zahlenangaben für das vereinte Deutschland im Jahre 1996/97 schwanken zwischen 2,2 und 5,6 Mio. Personen. Gesichert erscheint jedoch, dass die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren stark zugenommen hat.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind vor allem dann prekär, wenn sie längerfristig ausgeübt werden. Sie sichern die Arbeitnehmer, häufig Frauen, auch nach der Einbindung in die Sozialversicherungspflicht im Jahre 1999 nur unzureichend gegen Arbeitsrisiken ab.
In der Bundesrepublik Deutschland gingen 1995 ca. 9 % aller Erwerbstätigen einer Nebentätigkeit nach. Von Mitte der 80er Jahre bis Mitte der 90er Jahre haben Nebentätigkeiten um etwa 1 Prozentpunkt zugenommen. Gleichzeitig ist die wöchentliche Arbeitszeit der Nebenerwerbstätigen von 9,9 auf 7,2 Stunden gesunken (Schwarze 1997).
Befristet Beschäftigte sind im allgemeinen gegenüber unbefristeten benachteiligt. Im internationalen Vergleich befristeter Beschäftigung nimmt Deutschland 1999 mit 13,1 % aller Arbeitnehmer eine mittlere Position ein. Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse hat sich in den letzten Jahren erhöht. Dem Risiko befristeter Beschäftigung sind besonders Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger (z.B. Frauen nach der Familienphase) ausgesetzt.
Die Zahl der Leiharbeitnehmer nimmt zu. Prekär ist Leiharbeit häufig im Hinblick auf Entlohnung und soziale Sicherung. Sie entspricht häufig nicht den Standards der Branchen, in denen die Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Die zahlenmäßige Bedeutung legaler Leiharbeit ist mit 1 % der Erwerbstätigen allerdings gering. Illegale Arbeitnehmerüberlassungen dürften jedoch weit häufiger sein.
Scheinselbstständige arbeiten in einer Grauzone zwischen abhängiger und selbstständiger Erwerbsarbeit. Sie sind typischerweise (z.B. als Tankstellenpächter, Spediteure, Betreiber von Schnellrestaurants oder Einzelhändler) von nur einem Auftraggeber abhängig, in dessen Organisation stark eingebunden und weisungsabhängig.
Häufig werden Arbeitende durch die Umwandlung ihrer ´normalen´ Arbeitsverhältnisse in die Scheinselbstständigkeit gedrängt. Die soziale Sicherung wird dann dem Scheinselbstständigen alleine übertragen. Sozial- und arbeitsrechtliche Schutzrechte gehen verloren. Ein Indiz für die wachsende Anzahl von Scheinselbstständigen wird in der auffallenden Zunahme von Einpersonenunternehmen gesehen. Man schätzt, dass Mitte der 90er Jahre über 900.000 Personen vor allem in Dienstleistungsbranchen, im Handel und Transport in Scheinselbstständigkeit arbeiteten."
Nach oben |
Entwicklung der Arbeitszeiten
Auszug aus: Statistisches Bundesamt 2002: Datenreport 2002, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 150f.
"Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit ist in den vergangenen 20 Jahren ständig zurückgegangen. Damit hat sich der Spielraum für Freizeitaktivitäten vergrößert. Wurden von Erwerbstätigen im früheren Bundesgebiet 1975 durchschnittlich 40 Wochenstunden geleistet, waren es 2000 nur noch rund 36,7 Stunden.
Dabei lagen die Arbeitszeiten in den neuen Bundesländern höher als im früheren Bundesgebiet. Während in den neuen Ländern durchschnittlich 38,7 Stunden in der Woche gearbeitet wurde, betrug die Arbeitszeit in den elf alten Ländern durchschnittlich nur noch 36,7 Stunden. Im Jahr 2000 gab es rund 5,5 Mill. Erwerbstätige in Deutschland (14,9 %), die normalerweise 41 Stunden oder mehr wöchentlich an ihrem Arbeitsplatz verbrachten. Hierin unterscheiden sich die neuen Bundesländer (11,2 %) vom früheren Bundesgebiet (15,7 %). Auch war der Anteil der Erwerbstätigen, die weniger als 21 Stunden in der Woche arbeiteten, in den elf alten Ländern deutlich höher (15,5 %) als in den neuen Ländern (6,2 %).
Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht heute allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Mindesturlaub von 24 Werktagen (4Wochen) zu. In den Tarifverträgen sind jedoch zumeist weit längere Zeiten vereinbart. Die Tarifabschlüsse zu Beginn der 80er-Jahre brachten vielen Erwerbstätigen zusätzliche Urlaubstage ein. Der Anteil der tariflich bezahlten Arbeitnehmer mit sechs oder mehr Wochen Urlaubsanspruch nahm im früheren Bundesgebiet von 35 % im Jahr 1981 auf 62 % im Jahr 1985 und bis 1990 nochmals leicht auf 70 % zu. Im Jahr 2000 erhielten 80 % aller von Tarifverträgen erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens sechs Wochen Urlaub im Jahr. Zwischen 1960 und 1984 ist die tarifliche Urlaubsdauer im Durchschnitt um etwa 16 1/2 auf 29 Tage und seither nur noch um einen 1/2 Tag angehoben worden.
In den neuen Ländern und Berlin-Ost ist die durchschnittliche tarifvertragliche Urlaubsdauer von 26 Arbeitstagen (1991) auf 29 Arbeitstage im Jahr 2000 gestiegen. Im Jahresdurchschnitt 1991 erhielten erst 25 % und 2000 bereits 55 % der tariflich erfassten Arbeitnehmer sechs Wochen oder mehr Urlaub."
Nach oben
|
|
 |