zur Startseite gehen
zur Startseite gehen Kontakt aufnehmen Impressum anzeigen Übersicht aller Seiten zeigen druckbare Version anzeigen zum Bereich wohn:wandel zum Bereich gesellschaft+wandel zum Bereich schader-stiftung
Startseite > gesellschaft+wandel > Daseinsvorsorge > Kolloquium 2001 > Konzept zum Kolloquium Daseinsvorsorge
Öffentliche Unternehmen zur Daseinsvorsorge in Deutschland im Widerstreit mit dem europäischen Wettbewerbsrecht

- Konzept -

I. Das Verfahren der Europäischen Kommission wegen angeblich unzulässiger staatlicher Beihilfen zugunsten der WestLB und der Ankündigung weiterer wettbewerblicher Überprüfungen der Landesbanken und der Sparkassen in Deutschland hat eine heftige Diskussion über das deutsche System der öffentlichen Banken/Sparkassen und allgemein über das System der Daseinsvorsorge mit Hilfe von Unternehmen in öffentlicher Hand angestoßen. Es stehen sich hierbei die innerstaatlichen Ebenen der Bundesrepublik, insbesondere die Bundesländer und Kommunen, die Landesbanken und die Sparkassen auf der einen, die privaten Banken und – wie es scheint – die Europäische Kommission auf der anderen Seite gegenüber.

Ausgangspunkt ist das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Bundesrepublik mit der Begründung, das Land Nordrhein-Westfalen habe der WestLB Landesvermögen zu angeblich marktunüblich niedriger Verzinsung übertragen, wodurch die WestLB Wettbewerbsvorteile gegenüber den Privatbanken erzielt habe. Die Kommission sieht hierin eine unzulässige Beihilfe und hat die Nachentrichtung des Zinsvorteils an das Land Nordrhein-Westfalen ver-fügt. Wegen dieses Vorgangs ist ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängig.

Inzwischen hat die Kommission die Einleitung von Verfahren wegen ähnlicher Vorgänge bei sechs weiteren Landesbanken angekündigt. Zudem will sie alsbald die staatlichen Garantien in Form von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Landesbanken unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich überprüfen.

Damit stehen Tradition, Struktur und Organisation der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und – allgemein – der öffentlichen Daseinsvorsorge in Deutschland in einem Maße zur Disposition, dessen Tragweite noch nicht abzusehen ist.


II. Ziel des Kolloquiums ist es, der durch die Kommission angestoßenen, für die bundesrepublikanischen Verhältnisse äußerst bedeutsamen und bisher lediglich auf der politischen Ebene eher proklamatorisch geführten Diskussion über das Thema „Daseinsvorsorge“ eine gesellschafts- und wirtschaftspolitisch sowie wissenschaftlich fundierte Grundlage zu geben und auf dieser eine (öffentliche) Auseinandersetzung höherer Qualität zu erreichen.


III. Zu dem Kolloquium werden hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission, der Bundesländer und der Kommunen, öffentlicher Unternehmen/Banken und ihrer privaten Mitbewerber sowie fachlich ausgewiesene Vertreter der Politik-, Rechts- und Verwaltungswissenschaften eingeladen, die aus dem Blickwinkel ihrer jeweiligen Disziplin die laufende Diskussion und die Kon-sequenzen möglicher Veränderungen einschätzen und aufzeigen sollen.

Der Teilnehmerkreis soll nicht mehr als 15 Personen umfassen.

Die Teilnehmer erhalten zur Vorbereitung des Kolloquiums ein Grundlagen-Papier, das den aktuellen Diskussionsstand sowie Begriff und Funktion von „Daseinsvorsorge“ in der Bundesrepublik darstellt und das Fragen formuliert, an denen sich der Verlauf des Kolloquiums orientieren kann.

Zu dem Kolloquium werden ausgesuchte, fachlich ausgewiesene Vertreter der überregionalen Presse als Gäste eingeladen.

Die vorbereitenden Papiere, die Referate zum Kolloquium und der Verlauf des Kolloquiums werden dokumentiert und veröffentlicht.


IV. Folgende Fragen sollen im Mittelpunkt des Kolloquiums stehen:

1. Öffentliche Unternehmen in privatrechtlicher Form und Anstalten des öffentlichen Rechts haben in Deutschland eine lang zurückreichende Tradition als Träger vor allem kommunaler Daseinsvorsorge. Gibt es in den anderen EG-Mitgliedsländern vergleichbare Strukturen/Organisationsformen? Wenn nein, wie ist dort „Daseinsvorsorge“ organisiert bzw. wie wird sie dort bereitgehalten?

2. Welche anderen öffentlichen Unternehmen/Anstalten des öffentlichen Rechts könnten auf der Grundlage der bislang erkennbar gewordenen Auffassung der EU-Kommission zum Gegenstand weiterer wettbewerbsrechtlicher Überprüfung werden? Worin könnte in diesen Fällen eine unzulässige Beihilfe liegen?

3. Wie sind die Argumente bzw. Stellungnahmen der Parteien im WestLB–Verfahren gesellschaftspolitisch, wirtschaftlich und juristisch zu bewerten?

4. Welche unmittelbaren und mittelbaren Folgen hätte es für das System der Gewährleistung öffentlicher Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik, wenn sich die EU-Kommission mit ihrer Auffassung durchsetzt?

5. Sind Alternativ-Modelle denkbar, die den Bürger in gleichem Umfang und bei gleichen oder günstigeren Preisen/Gebühren versorgen?

6. Ist ein einheitliches europäisches System der öffentlichen Daseinsvorsorge („Universaldienste“) denkbar und wie könnte es aussehen?

 
© 2001 - 2010 Schader-Stiftung. Alle Rechte vorbehalten.
Letzte Änderung: 04.11.2002